1099 Richtlinien und Anweisungen

Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen beziehen sich auf 1099, die vom Office of Accounting ausgestellt werden. Wenn Sie versuchen, ein 1099 an den Staat Arkansas zu übermitteln, senden Sie es bitte an

Wenn Sie ein Formular einreichen möchten, das eine Einbehaltung (auf Bundes- oder Staatsebene) beinhaltet, wenden Sie sich bitte an:
Dept. of Finance and Administration
Withholding Tax Branch
PO Box 8055
Little Rock, AR 72203
Telefon 501-682-7290
(Mo bis Freitag, 8:00 bis 16:30 Uhr Central)
[email protected]

Wenn Sie ein Formular einreichen, das KEINEN Steuerabzug beinhaltet, wenden Sie sich an:
Dept. of Finance and Administration
Individual Income Tax
PO Box 3628
Little Rock, AR 72203
Phone 501-682-1100
(Mo bis Freitag, 8:00 bis 16:30 Uhr Central)
[email protected]

Für Fragen zur Einreichung von W-2’s oder 1099s, rufen Sie bitte 501-682-7290 an.
Für Fragen zu 1099-G-Arbeitslosenbescheinigungen rufen Sie bitte 501-682-3200 an
Für Fragen zu 1099-G-Einkommensteuererstattungen rufen Sie bitte 501-682-1100 an
Anweisungen für die 1099-Bearbeitung für das Kalenderjahr 2020 Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen verhindern, dass E-Mails mit Anhängen von vielen Behörden empfangen werden. Daher werden auf der Website des Finanzministeriums & Informationen bereitgestellt, um die Behörden über wichtige Informationen zur 1099-Verarbeitung zu informieren, die im Abschnitt Formulare aufgeführt sind.

Änderungen für das Steuerjahr 2020:
Box 14 Rechtsanwalt ist jetzt Box 10. Verwenden Sie nicht 14 für den Steuercode der Rechnungszahlung.
Feld 7 wird auf ein neues Formular 1099-NEC aufgeteilt. Verwenden Sie weiterhin 07 für das Steuerkennzeichen der Rechnungszahlung.

Überblick über den 1099-Prozess:
1099 MISCELLANEOUS FORMS werden erstellt, um die Abschnitte 6041 bis 6050N des Internal Revenue Code zu erfüllen, der von Staaten und staatlichen Behörden verlangt, Informationserklärungen über meldepflichtige Zahlungsarten von Nicht-Lohn-Vergütungen einzureichen, die an meldepflichtige Zahlungsempfänger gezahlt werden.
Die Zuständigkeiten der einzelnen staatlichen Behörden umfassen unter anderem Folgendes:

  • Bestimmen Sie, welche Zahlungen und Zahlungsempfänger 1099er erhalten müssen.
  • Stellen Sie sicher, dass die gemeldeten Beträge korrekt sind.
  • Bereitstellung korrigierter Zahlungsinformationen an das EDA – Amt für Rechnungswesen
  • Bereitstellung korrigierter Lieferanteninformationen an das EDA – Amt für staatliche Beschaffung

Das Amt für Rechnungswesen ist für Folgendes zuständig:

  • Akkumulieren der steuerpflichtigen Lieferanten/Lieferantenzahlungen
  • Drucken und Versenden der 1099-Formulare
  • Hauptansprechpartner für Lieferantenfragen
  • Drucken und Versenden der korrigierten 1099-Formulare
  • Elektronische Übermittlung der erforderlichen 1099-Formulare an den Internal Revenue Service (IRS).
  • Bearbeitung von IRS „B Notices“ für fehlerhafte Steueridentifikationsnummer/Namensübereinstimmungen.

Wichtige Hinweise zum 1099-Prozess:

  • 1099-Sonstige Formulare für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 werden vom Department of Finance and Administration – Office of Accounting (DFA-OA) für alle Behörden erstellt, die unter die einheitliche Steuerzahler-Identifikationsnummer des Staates Arkansas – 71-0847443 – fallen.
  • Das DFA-OA ist für den Druck und den Versand der 1099 verantwortlich.
  • Die Richtigkeit der Lieferantenstammdaten liegt in der Verantwortung der Behörde.
  • Der Staat Arkansas ist nicht mehr von den Strafen des Internal Revenue Service (IRS) im Zusammenhang mit fehlerhaften 1099 Meldungen befreit. Vom IRS festgesetzte Strafen, die auf einen Fehler der Behörde zurückzuführen sind, werden der betreffenden Behörde in Rechnung gestellt.
  • Behörden, die AASIS-Einmalverkäufer für steuerpflichtige Lieferantenzahlungen verwendet haben, müssen das Tabellenblatt zur Korrektur von Einmalverkäufern der Benutzerbehörde ausfüllen und bis zum 20. Januar 2021 per E-Mail an das DFA-OA unter [email protected] zurücksenden.
  • Die Lieferantenzahlungen der Benutzerbehörden sollten anhand des AASIS-1099-Lieferantenberichts ZFI_1099 überprüft werden. Korrekturen sollten bis zum 20. Januar 2021 in AASIS vorgenommen werden. Alle Änderungen, die nach dem 20. Januar 2021 vorgenommen werden, müssen in AASIS vorgenommen werden, und die Agentur muss sich mit dem EDA-OA in Verbindung setzen, um die Änderungen im 1099-Extrakt vornehmen zu lassen.
  • Lieferantenzahlungen von Service Bureau-Agenturen sollten von den Agenturen überprüft werden, und Änderungen sollten dem EDA-OA bis spätestens 20. Januar 2021 übermittelt werden. Alle Änderungen, die nach dem 20. Januar 2021 vorgenommen werden, müssen dem EDA-OA vorgelegt werden, damit sie in AASIS und im 1099-Extrakt vorgenommen werden können.
  • Wenn Ihre Behörde Eigentum für den Staat erworben hat, ohne einen Vertreter einzusetzen, muss der Staat diese Zahlungen auf dem Formular 1099-S melden. Wenn Ihre Behörde solche Zahlungen getätigt hat, wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected].
  • Fragen zu den 1099-Anweisungen auf dieser Seite sind an [email protected] zu richten.
  • Anfragen zu Änderungen/Ergänzungen am AASIS-Anbieter sind an das Department of Transformation and Shared Services – Office of State Procurement (OSP) unter [email protected] zu richten.
  • Lieferanten, die sich mit Fragen zum Status von 1099’s direkt an die Behörden wenden, sollten an den EDA-OA-Antwortdienst verwiesen werden, indem sie die 1099-Helpline unter 1-800-714-9065 anrufen.
  • Agenturen, die nach dem 20. Januar 2020 Korrekturen/Löschungen von 1099’s für Lieferanten beantragen, sollten Anfragen an [email protected] richten.
  • Häufig gestellte Fragen (FAQ) werden zusammengestellt und auf der Website des EDA-OA veröffentlicht.

Zeitplan:

  • Aktueller Tag – 20. Januar 2021- Überprüfung und Korrektur der 1099 meldepflichtigen Kreditzahlungen in AASIS durch die Benutzeragenturen
  • Aktueller Tag – 20. Januar 2021- Überprüfung der Berichte der Service-Bureau-Agenturen und Korrektur der 1099 meldepflichtigen Kreditzahlungen für Service-Bureau-Agenturen durch das EDA-Service-Bureau
  • Januar 1, 20. Januar 2021 – 20. Januar 2021 – Einreichung von Tabellenkalkulationen für Einmalverkäufer durch Benutzeragenturen
  • Januar 1, 2021 – 20. Januar 2021 – Einreichung von Tabellenkalkulationen für Einmalverkäufer durch Service Bureau Agenturen
  • Januar 21, 2021 – Extraktion von 1099 meldepflichtigen Zahlungen durch das AASIS Support Team
  • Januar 21, 2021 – Übermittlung der 1099-Informationen des Department of Human Services und der Racing Commission
  • 21. Januar – 27. Januar 2020 – Konsolidierung nach Bundessteueridentifikationsnummer und Vorbereitung des Formulars 1099-MISC für den Versand durch das DFA-OA
  • 29. Januar 2021 – Erstversand von 1099-Misc und 1099-NEC
  • 29. Januar 2021 – Einreichung der ersten elektronischen IRS 1099-NEC-Datei
  • 1. Februar 2021 – Beginn der Korrektur der versendeten 1099-NEC und 1099-MISC
  • 26. Februar 2021 – Einreichung der ersten elektronischen IRS 1099-MISC-Datei
  • 30. Juli 2021 – Einreichung der endgültigen monatlichen IRS 1099-Korrekturdatei ohne wesentliche Erhöhung der Strafen.

Wichtige Hinweise

  • Die 1099-Miscellaneous-Formulare für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 werden zentral vom EDA-OA für alle Behörden erstellt, die unter die Steuerzahler-Identifikationsnummer 71-0847443 des Bundesstaates Arkansas fallen.
  • Der Druck und Versand von 1099’s für Behörden, die ihre Buchhaltungsunterlagen in AASIS erfassen, liegt in der Verantwortung des Office of Accounting. Die Agenturen sind für die Pflege und Genauigkeit ihrer eigenen Zahlungsdaten verantwortlich.
  • Der Bundesstaat Arkansas ist nicht mehr von den Strafen des Internal Revenue Service für fehlerhafte 1099-Miscellaneous-Berichte befreit. An den Internal Revenue Service gezahlte Strafen, die auf einen Fehler der Behörde zurückzuführen sind, werden der betreffenden Behörde in Rechnung gestellt.
  • Behörden, die AASIS-Einmalverkäufer (Serie W) für steuerlich meldepflichtige Kreditzahlungen verwendet haben, müssen dem EDA-OA bis zum 20. Januar 2021 ein Einmalverkäufer-Tabellenblatt mit den erforderlichen Informationen vorlegen. Einmalige Lieferanten (Serie W) werden NICHT in den 1099-Prozess einbezogen, es sei denn, sie werden auf einem Tabellenblatt eingereicht.
  • Stipendien für Vorstandsmitglieder werden als Lohn gezahlt und auf einem W-2 gemeldet. Reisekostenerstattungen sind nicht als 1099 zu melden. Alle anderen Zahlungen an Vorstandsmitglieder sollten überprüft werden, um festzustellen, ob eine 1099 für die geleisteten Zahlungen erforderlich ist. Wenn Sie glauben, dass Sie 1099 meldepflichtige Zahlungen an Vorstandsmitglieder getätigt haben, wenden Sie sich bitte an das DFA-OA unter 501-682-1675 und sprechen Sie mit John Lewis.
  • Alle Kreditorenzahlungen sollten von den Benutzeragenturen mit Hilfe des AASIS 1099 Vendor Report ZFI_1099 oder FBL1N überprüft werden (Anweisungen finden Sie auf dieser Website). Korrekturen sollten von Agenturen mit Online-Zugang zu AASIS vorgenommen werden. Die Agenturen des Service Bureau müssen die korrigierten Informationen per E-Mail an das EDA-OA über die 1099-E-Mail-Adresse [email protected] auf dem Korrekturblatt senden.
  • Wenn Ihre Behörde Immobilien für den Staat erworben hat, ohne einen Makler einzuschalten, muss der Staat diese Transaktion auf dem Formular 1099-S melden. Rufen Sie 501-682-1675 an und sprechen Sie mit John Lewis

1099 Diverse Richtlinien
Der Staat Arkansas hält sich an die Regeln und Vorschriften, die vom Internal Revenue Service in der Publikation 1220 in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht wurden.

1099 Diverse Formulare

1099 Diverse Formulare werden erstellt, um den Abschnitten 6041 bis 6050N des Internal Revenue Code zu entsprechen, der von Staaten und staatlichen Behörden verlangt, Informationserklärungen über meldepflichtige Zahlungsarten von Nicht-Lohn-Vergütungen einzureichen, die an meldepflichtige Empfänger gezahlt werden.

Das IRS-Formular W-9 ist die Grundlage für die Erfüllung der Anforderungen des Internal Revenue Service. Ein IRS-Formular W-9 muss dem Amt für staatliches Beschaffungswesen gemäß dessen Richtlinien und Verfahrensanweisungen für alle angeforderten landesweiten Lieferantennummern vorgelegt werden.

Die unter der bundesweiten Steueridentifikationsnummer 71-0847443 erfassten Dienststellen sind dafür verantwortlich, dem Department of Finance and Administration-Office of Accounting (DFA-OA) korrekte Angaben zu den Verkäufern und Verkäuferzahlungen für diejenigen Verkäufer zu übermitteln, die auf dem IRS-Formular 1099-MISC gemeldet werden müssen. Dies schließt meldepflichtige Lieferanten und Lieferantenzahlungen ein, unabhängig davon, in welchem Buch die Informationen gespeichert sind. Etwaige Strafen oder Veranlagungen, die sich aus ungenauen Angaben der Agentur ergeben, werden in den Aufzeichnungen der einzelnen Agenturen verrechnet. Das EDA-OA ist für die Konsolidierung von Lieferantenzahlungen nach der Steueridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers, den Druck, den Versand und die Meldung des IRS-Formulars 1099-MISC verantwortlich.

Weitere detaillierte Informationen zur Verarbeitung von Lieferanten/Kreditorenzahlungen sind auf der AASIS-Website zu finden.

Anwender- und Servicebüros, die unabhängige Programme mit einer eigenen, individuell zugewiesenen Steueridentifikationsnummer betreiben, sind für alle Aufgaben verantwortlich, die für die Meldung des IRS-Formulars 1099-MISC unter der zugewiesenen Programmsteueridentifikationsnummer erforderlich sind.

Berichterstattende Agenturen können die bundesweite Identifikationsnummer nicht verwenden und sind dafür verantwortlich, das IRS-Formular 1099-MISC unter ihrer eigenen zugewiesenen Steueridentifikationsnummer zu erstellen und zu melden. Meldebehörden können landesweite Verkäufernummern verwenden, aber diese Zahlungen und Verkäufer werden automatisch von der landesweiten Meldung für 1099-Zwecke durch die Behörde ausgeschlossen.

  • Fragen zum 1099-Verfahren können per E-Mail eingereicht werden an: [email protected]
  • Änderungen der Agentur sollten per E-Mail eingereicht werden an: [email protected]
  • Anträge auf Änderungen oder Ergänzungen der AASIS-Lieferantenstammdaten sollten mit dem entsprechenden E-Formular eingereicht werden, das unter Office of State Procurement zu finden ist.
  • Fragen können an [email protected] gerichtet werden.
  • Lieferanten, die bei den Behörden anrufen und Fragen zu 1099 haben, sollten an unsere 1099-Hotline unter der Telefonnummer 1-800-714-9065 verwiesen werden.
  • Agenturen, die nach dem 20. Januar 2021 Korrekturen oder die Löschung von 1099 für Lieferanten beantragen, sollten ihren Antrag per E-Mail an: [email protected]
  • Häufig gestellte Fragen (FAQ’S) sind derzeit beim EDA Office of Accounting verfügbar.
  • Die E-Mail-Adressen für alle anderen Punkte sind im entsprechenden Abschnitt der Anweisungen enthalten.

1099-Sonstige Formulare für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 werden zentral vom EDA-OA für alle Behörden erstellt, die unter die Steuerzahler-Identifikationsnummer 71-0847443 des Bundesstaates Arkansas fallen.

Titel Aufgegeben
1099 Schulung 24.09.2009
1099 FAQs 21.05.2020
Immobilienagentur 17.06.2019
Berichtspflichtige Immobilientransaktionen Tabellenkalkulation 16.12.2009
Servicebüro Agentur AASIS Lieferantenkorrektur Tabellenkalkulation 16.12.2009
Servicebüro Agentur Überprüfung der AASIS-Lieferantenberichte 01/12/2012
Service Bureau Agency Vendor Payments Bank 01/12/2012
Service Bureau Agency Vendors Correction Instructions 01/12/2012
Nutzerbüro AASIS Verkäufer Online-Korrekturprozess 21.05.2020
Nutzerbüro AASIS Verkäufer Bericht Laufende Anweisungen 01/12/2012
Nutzerbüro Ein-.Anweisungen zur Korrektur von Zeitverkäufern 01/12/2012
Benutzer Agentur Ein-Tabellenkalkulation zur einmaligen Lieferantenkorrektur 16.12.2009
Nutzeragentur Überprüfung der AASIS-Lieferantenberichte 12.01.2012
Nutzeragentur Lieferantenzahlungen Bank 12.01.2012

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