Arbeitsnormen

Nov 3, 2021

Die Abteilung für Gleichberechtigung setzt die Lohn- und Arbeitszeitvorschriften von Wisconsin durch und erteilt Lizenzen für reisende Verkaufsmitarbeiter, private Arbeitsvermittler und geschützte Werkstätten/Rehabilitationseinrichtungen.

Im Einklang mit dem Auftrag der Abteilung für Gleichberechtigung bemüht sich das Ermittlungsbüro, die Einhaltung der Gesetze, die die Abteilung für Gleichberechtigung durchsetzt, durch Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und Durchsetzung zu erreichen. Das Büro hat Büros in Madison und Milwaukee.

Spezifische Programminformationen:

  • Pausen und Essenszeiten
  • Geschäfts(werks)schließung und Massenentlassungsgesetz
  • Aufhebung von Gesundheitsleistungen
  • Lohnabzüge bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder mangelhafter Ausführung
  • Direkte Lohneinbehaltung
  • Beschwerde nach Arbeitsnormen
  • Vergeltungsmaßnahmen nach Arbeitsnormen
  • Medizinische Untersuchungen, wer zahlt?
  • Mindestlohn
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Ein Ruhetag in sieben Tagen
  • Überstunden
  • Personalakten, die den Arbeitnehmern offenstehen
  • Übersicht über den geltenden Lohnsatz
  • Private Arbeitsvermittler (einschließlich Heimarbeiter)
  • Aufzeichnungspflichten
  • Lizenzen für geschützte Werkstätten
  • Sonderlizenzen für Mindestlöhne (Einzelpersonen)
  • Verkaufsreisende
  • Lohnzahlung und -einzug

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