Ich habe wegen meiner Fibromyalgie einen Antrag auf Invalidität bei der Sozialversicherung gestellt. Mein Antrag wurde abgelehnt. Ich kann nicht arbeiten und habe ständig Schmerzen. Ich werde gegen die Entscheidung, meine Leistungen zu verweigern, Berufung einlegen. Brauche ich einen Anwalt für die Berufung zur Überprüfung der Invaliditätsleistungen oder kann ich selbst Berufung einlegen?

Wenn Sie Sozialversicherungsleistungen beantragen und Ihr Antrag abgelehnt wird, gibt es mehrere Berufungsebenen, die Sie durchlaufen können. In den meisten Bundesstaaten ist die Wiedererwägung die erste Stufe des Berufungsverfahrens. Sie können diese Überprüfung schriftlich beantragen, indem Sie sich an die Sozialversicherungsbehörde wenden.

Das Überprüfungsverfahren beinhaltet lediglich eine Überprüfung Ihres Antrags durch einen Prüfer für Invaliditätsansprüche, der nicht an der ursprünglichen Entscheidung beteiligt war.

Die meisten Wiedererwägungsanträge werden abgelehnt, so dass Ihre Chancen, in diesem Stadium der Berufung zu gewinnen, nicht gut sind, es sei denn, Sie haben Beweise dafür, dass sich Ihr medizinischer Zustand verschlechtert hat – oder neue Beweise, die Sie beim ersten Mal nicht hatten.

Sie brauchen keinen Anwalt, um eine Wiedererwägungsberufung einzureichen, obwohl ein Anwalt Ihnen helfen kann, herauszufinden, warum Ihr ursprünglicher Antrag abgelehnt wurde, und Ihnen helfen kann, Ihren Antrag zu verstärken, damit er bei der Wiedererwägung genehmigt werden kann. Der Vorteil der Beauftragung eines Anwalts in der Überprüfungsphase statt des Wartens bis zur Anhörung besteht darin, dass Sie eine Genehmigung sechs Monate bis ein Jahr früher erhalten können, als wenn Sie auf eine Anhörung warten.

Wenn Sie die Überprüfungsphase verlieren, sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt für die Berufungsanhörung beauftragen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel darüber, wie die Beauftragung eines Anwalts für Behindertenrecht Ihnen helfen kann, Leistungen zu erhalten.

Wenn Sie einen Anwalt als Ihren Vertreter benennen, muss die SSA die Honorarvereinbarung, die Sie mit diesem Vertreter treffen, genehmigen. Ihr Anwalt erhält einen Prozentsatz (in der Regel 25 %) Ihrer Nachzahlung. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen möchten, können Sie unsere Anwaltssuche für Behinderte nutzen, um einen Anwalt in Ihrer Nähe zu finden.

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