Die Division of Juvenile Justice (DJJ) ermutigt zu Besuchen in jeder ihrer Einrichtungen. Familien- und Gemeindemitglieder werden zu Besuchen ermutigt, um gesunde familiäre Bindungen und Beziehungen aufrechtzuerhalten und die Jugendlichen bei ihrer Ausbildung, Rehabilitation und Rechenschaftspflicht gegenüber den Opfern zu unterstützen, um ihnen zu helfen, gesetzestreue und produktive Mitglieder der Gesellschaft zu werden.
Bei der Ankunft eines Jugendlichen in einer Einrichtung erhält er oder sie die Möglichkeit, während der Orientierung im Aufnahmezentrum Besuchslisten mit allen potenziellen Besuchern zu erstellen. Anfänglich wird die Liste nur für unmittelbare Familienangehörige genehmigt; andere erweiterte Familienangehörige können jedoch bald hinzugefügt werden, wenn die entsprechenden Genehmigungen erteilt wurden. Für die Besuchsliste eines Jugendlichen wird die unmittelbare Familie definiert als Eltern, Vormund, Pflegeeltern, rechtmäßiger Ehepartner, Kinder, Geschwister und Großeltern. Ein erweitertes Familienmitglied ist definiert als ein Erwachsener, der mit dem Jugendlichen blutsverwandt, adoptiert oder verheiratet ist, oder ein Erwachsener, der eine etablierte familiäre oder betreuende Beziehung zu dem Jugendlichen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Paten, Geistliche, Lehrer, Nachbarn und Freunde der Familie.
Ein Exemplar der Besuchsverfahren der Einrichtung wird den Eltern/Vormund des Jugendlichen kurz nach dessen Ankunft zugesandt. Darin sind die Erwartungen der Einrichtung an das Verhalten der Besucher und mögliche Besuchsbeschränkungen bei Nichteinhaltung der Richtlinien enthalten.
Besucher ab der Mittelstufe benötigen einen gültigen Lichtbildausweis, um den Besuchsbereich zu betreten. Akzeptiert werden ein aktueller Schulausweis, ein aktueller Militärausweis, ein gültiger kalifornischer Personalausweis oder ein gültiger kalifornischer Führerschein.
Fragen bezüglich des Besuchs sollten an den Bewährungshelfer oder den Jugendstrafvollzugsberater des Jugendlichen gerichtet werden. Wenn Sie daran interessiert sind, eine Einrichtung zu besuchen oder einen Jugendlichen zu finden, der in die DJJ eingewiesen wurde, klicken Sie auf den folgenden Link:
Um einen Ombudsmann der DJJ wegen eines Problems mit einem Jugendlichen oder einer Einrichtung zu kontaktieren, klicken Sie bitte unten:
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