Mauersteine aus Beton
Betonsteine werden aus Gussbeton, z.B. Portlandzement und Zuschlagstoffen, in der Regel Sand und feiner Kies für Blöcke mit hoher Dichte, hergestellt. Bei Blöcken mit geringerer Dichte können Industrieabfälle als Zuschlagstoff verwendet werden. Beton hat viele Vorteile, wie z. B. Haltbarkeit, Festigkeit und strukturelle Stabilität, Feuerbeständigkeit, Isolierung, Schalldämpfung und wirtschaftliche Bauweise. Mauersteine aus Beton werden sowohl für tragende als auch für nicht tragende Wände, Trennwände und Paneelwände verwendet. Mauersteine aus Beton, die für den Bau von tragenden Wänden und Trennwänden verwendet werden, wie z.B. tragende und nicht tragende Hohl- und Vollbetonsteine, müssen der IS: 2185-1 (2005) entsprechen.
Abmessungen und Toleranzen: Die Nennmaße von Betonsteinen sind wie folgt:
- Länge: 400, 500 oder 600 mm
- Höhe: 200 oder 100 mm
- Breite: 50, 75, 100, 150, 200, 250 oder 300 mm
Auch U-Blöcke in voller Länge und halber Länge können für Band- und Sturzzwecke hergestellt werden. Die Abweichung in der Länge der Elemente darf nicht mehr als ±5 mm und die Abweichung in der Höhe und Breite der Elemente nicht mehr als ±3 mm betragen. Die Dicke der Deckschale und des Steges darf die in Tabelle 1 angegebenen Werte nicht unterschreiten.
Tabelle 1: Mindestdicke der Deckschale und des Steges
Klassifizierung: Die Betonhohlblocksteine (offener und geschlossener Hohlraum) müssen den folgenden beiden Klassen entsprechen
- Güte A: Sie werden als tragende Einheiten verwendet und müssen eine Mindestblockdichte von 1500 kg/m3 aufweisen. Sie müssen für eine durchschnittliche Mindestdruckfestigkeit von 3,5, 4,5, 5,5, 7,0, 8,5, 10,0, 12,5 bzw. 15,0 N/mm2 nach 28 Tagen hergestellt werden
- Sorte B: Sie werden ebenfalls als tragende Bauteile verwendet und müssen eine Blockdichte zwischen 1100 kg/m3 und 1500 kg/m3 aufweisen. Sie müssen für eine durchschnittliche Mindestdruckfestigkeit von 3,5 bzw. 5,0 N/mm2 nach 28 Tagen hergestellt werden.
Massivbetonsteine werden in die Güteklasse C- - Güteklasse C: Die Massivbetonsteine werden als tragende Bauteile verwendet und müssen eine Blockdichte von mindestens 1800 kg/m3 aufweisen. Sie müssen für eine durchschnittliche Druckfestigkeit von mindestens 4,0 bzw. 5,0 N/mm2 hergestellt werden
Materialien: Folgende Materialien sind für den Bau von Betonsteinen zu verwenden-
- Zement: Es darf Zement verwendet werden, der einem der in Abschnitt 6.1 der IIS: 2185-1 (2005) genannten indischen Standards entspricht.
- Zuschlagstoffe: Die Zuschlagstoffe, die bei der Herstellung von Blöcken im Mischer oder auf der Mischplattform verwendet werden, müssen sauber und frei von schädlichen Stoffen sein und den Anforderungen von IS 383 entsprechen.
- Flugasche: Flugasche gemäßIIS 3812 (Teil 2) darf als Teilersatz für feine Gesteinskörnung bis zu einem Anteil von 20 Prozent verwendet werden
- Wasser: Das Wasser muss den Anforderungen der IIS 456 entsprechen und frei von betonschädigenden Stoffen sein, wie z. B. von Stoffen, die Ausblühungen verursachen können
- Zusatzstoffe oder Zusatzmittel: Es kann sich um Beschleuniger, Wasserreduzierer, Luftporenbildner und Superplastifizierer nach IIS 9103 oder um Abdichtungsmittel nach IIS 2645 und Farbpigmente handeln.
Physikalische Anforderungen: Die wichtigsten physikalischen Eigenschaften von Betonsteinen sind die folgenden:
- Abmessungen: Die Gesamtabmessungen der Blöcke, wenn sie gemäß IIS: 2185-1 (2005) Anhang B gemessen werden, müssen mit den Anforderungen übereinstimmen, die zuvor in 1
- Blockdichte angegeben wurden: Die Blockdichte, wenn sie gemäß IIS: 2185-1 (2005) Anhang C bestimmt wird, muss den Anforderungen in Tabelle 2 entsprechen.
- Druckfestigkeit: Wenn sie in der in IIS: 2185-1 (2005) Anhang D beschriebenen Weise geprüft wird, muss sie den in Tabelle 2 angegebenen Werten entsprechen.
- Wasseraufnahme: Die Wasseraufnahme, als Mittelwert von drei Einheiten, darf, wenn sie in der in IIS: 2185-1 (2005) Anhang E beschriebenen Weise bestimmt wird, nicht mehr als 10 Masseprozent betragen.
- Trockenschwindung: Wird auf die in IIS: 2185-1 (2005) Anhang F beschriebene Weise bestimmt und darf 0,06 Prozent nicht überschreiten
- Feuchtigkeitsbewegung: Die Feuchtigkeitsbewegung der getrockneten Blöcke beim Eintauchen in Wasser, als Durchschnitt von drei Einheiten, wenn sie in der in IS: 2185-1 (2005) Anhang G beschriebenen Weise bestimmt wird, darf 0,09 Prozent nicht überschreiten.
Prüfungen: Die in IS: 2185-1 (2005) Anhang B bis Anhang G beschriebenen Prüfungen sind an den ausgewählten Proben der Einheiten durchzuführen, um die Übereinstimmung mit den physikalischen Anforderungen sicherzustellen.