Robert Grupe / Mai 2018

Q: Wie sind „Brandwand“, „Brandbarriere“ und „Brandtrennwand“ definiert?

A: Gemäß dem International Building Code gibt es subtile, aber signifikante Unterschiede zwischen diesen Begriffen. Jede Diskussion über diese Baugruppen muss mit den eigentlichen Definitionen beginnen, die in Kapitel sieben zu finden sind:
„Feuerschutzwand: Eine vertikale oder horizontale Anordnung von Materialien mit Feuerwiderstandsklasse gemäß Abschnitt 706, die dazu bestimmt ist, die Ausbreitung von Feuer einzuschränken, und in der Öffnungen geschützt sind.
„Brandtrennwand: Eine vertikale Anordnung von Materialien, die Abschnitt 708 entsprechen und dazu bestimmt sind, die Ausbreitung von Feuer einzuschränken, und in denen Öffnungen geschützt sind.
„Brandwand: Eine als feuerbeständig eingestufte, rauchdichte Wand mit geschützten Öffnungen, die die Ausbreitung von Feuer einschränkt und sich durchgehend vom Fundament bis zum oder durch das Dach erstreckt, mit ausreichender struktureller Stabilität unter Brandbedingungen, um den Einsturz der Konstruktion auf beiden Seiten zu ermöglichen, ohne dass die Wand zusammenbricht.“
Alle drei Baugruppen beginnen mit der Anforderung einer Wand oder einer horizontalen Baugruppe im Falle der Brandschutzwand, die gemäß ASTM E-119, Standard Test Methods for Fire Tests of Building Construction and Materials, geprüft wurde und die erforderliche Stundenzahl erreicht hat.
Alle drei Baugruppen müssen „geschützte Öffnungen“ haben. Das bedeutet, dass alle Öffnungen in der feuerbeständigen Wand so konstruiert sein müssen, dass ein Durchdringen des Feuers durch die Wand nicht möglich ist. Beispiele für Öffnungen sind Türen und durchdringende Elemente, wie sie bei mechanischen, elektrischen und sanitären Anlagen üblich sind.
Diese Öffnungen müssen in allen drei Fällen auf der Grundlage der entsprechenden Prüfnorm auf ihr Brandverhalten hin bewertet worden sein. Brandbarrieren sind restriktiver als Brandtrennwände, da die Größe der Schutzöffnung begrenzt ist. Die Öffnungen in einer Brandschutzwand dürfen nicht mehr als 25 Prozent der Wandlänge ausmachen, wobei die maximale Größe einer einzelnen Öffnung auf 120 Quadratmeter begrenzt ist.
Wichtig ist auch die Kontinuität des Feuerwiderstands in allen drei Fällen. Die Feuerschutzwände müssen von der Boden-Decken-Baugruppe bis zur Unterseite des Fußbodens oder der Dachdecke bzw. der darüber liegenden Platte durchgängig sein. Das bedeutet, dass die Wand durch alle abgehängten Decken und alle verborgenen Räume hindurch unversehrt bleiben muss. Der Wortlaut für Brandabtrennungen ist ähnlich wie bei Brandbarrieren, mit der Ausnahme, dass eine Brandabschottung oberhalb der Deckenebene zulässig ist. Dies legt nahe, dass es zulässig ist, eine Brandtrennwand an der Deckenlinie abzuschließen, wenn eine Brandabschottung im Deckenplenum installiert ist; es gibt jedoch bemerkenswerte Ausnahmen von dieser Anforderung an die Kontinuität.
Die Brandwand wird als die „brandsicherste“ der drei Arten von Baugruppen angesehen. Ein Teil dieser Argumentation beruht auf der Anforderung an die Kontinuität der Wand. Die Wand muss sich vom Fundament bis zum oder durch das Dach erstrecken. Außerdem gibt es eine strukturelle Anforderung, die besagt, dass die Brandwand intakt bleibt und die Struktur auf der anderen Seite schützt, wenn die Struktur auf einer Seite der Wand zusammenbricht.
Die Art der Wand, die verwendet wird, wird ebenfalls durch das Gesetz vorgeschrieben. Brandwände werden verwendet, um einzelne Wohn- oder Schlafeinheiten innerhalb desselben Gebäudes zu trennen, um einzelne Mieterräume abzutrennen, wie z. B. in überdachten Einkaufszentren, in Korridorwänden und in Aufzugslobbys.
Brandschutzwände dienen zur Trennung einzelner Schächte und Ausgänge. Weitere Anwendungen sind horizontale Ausgänge oder die Unterteilung eines Gebäudes in verschiedene „Brandabschnitte“.
Die Brandwand wird als Unterteilung eines großen Gebäudes in zwei kleinere Gebäude angesehen, daher die Anforderungen an die Kontinuität des Feuerwiderstands und die strukturelle Unabhängigkeit auf beiden Seiten der Wand. Diese Anforderung wird auch verwendet, wenn ein neues Gebäude an eine bestehende Struktur angeschlossen wird. Sie wird manchmal als „Trennwand“ verwendet, um ein Gebäude zu trennen, das eine Grundstücksgrenze überschreitet. In diesem Fall wird das eine Gebäude durch eine Brandwand an der Grundstücksgrenze in zwei Gebäude geteilt.
Eine Wand mit Feuerwiderstandsklasse, die aus GA-600, Fire Resistance Design Manual, ausgewählt wurde, wird höchstwahrscheinlich in allen drei Baugruppen funktionieren. Durchdringungen sind in allen drei Fällen zulässig, müssen aber geschützt werden. Das bedeutet, dass das gleiche Brandschutzsystem für die Durchdringung wahrscheinlich in allen drei Fällen verwendet werden kann. Die Ausnahme wäre die Trennwand, in der keine Durchdringungen zulässig sind. Konstruktionsfugen, wie z. B. Wandkopfkonstruktionen oder Kontrollfugen, können ähnlich sein.
Die Kontinuität ist ein Bereich, in dem der Auftragnehmer die Nuancen verstehen muss, denn die Brandwand ist nicht nur die vertikale Kontinuität; es gibt auch Anforderungen für horizontale Vorsprünge. Eine weitere Herausforderung beim Einbau besteht darin, dass die Brandwand ein Gebäude mit zwei unterschiedlichen Höhen trennt. Ein Beispiel wäre eine Brandwand, die ein zweistöckiges Gebäude von einem dreistöckigen Gebäude trennt. Es gibt bestimmte Anforderungen, wie hoch die Wand über die untere Dachlinie des Gebäudes hinausragen muss.
Ein Problem bei der Durchgängigkeit ist die Priorisierung der Wände. Ein Beispiel hierfür ist die Kreuzung einer zweistündigen feuerbeständigen Wand mit einer einstündigen oder nicht klassifizierten Wand. Die Wand mit der Feuerwiderstandsdauer von zwei Stunden muss aufgrund der Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer an dieser Kreuzung durchgehend sein. Um dies ordnungsgemäß zu tun, muss der Bauunternehmer darauf achten, wie sich dies auf die Rahmung auswirkt und wie es die Reihenfolge der Installation der Gipsplatten verändert.
Die Unterschiede und die örtliche Auslegung von Brandbarrieren, Brandabtrennungen und Brandwänden werden von der zuständigen Behörde aufgezeigt, und der sachkundige Bauunternehmer wird die Probleme vor der Inspektion vorhersehen.

Robert Grupe ist der Leiter der technischen Dienste von AWCI. Schicken Sie Ihre Fragen an [email protected], oder rufen Sie ihn direkt an unter (703) 538.1611.

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