HINWEIS: Die Hofverkäufe werden wie geplant am 6. und 7. März stattfinden. ES SIND NUR VERKÄUFE IM FREIEN ERLAUBT (KEINE GARAGENVERKÄUFE IN GEBÄUDEN). Die Teilnehmer müssen eine Gesichtsbedeckung tragen und sich sozial abgrenzen, wie es die staatlichen Gesundheitsrichtlinien vorschreiben.
Garagenverkäufe für Wohngebäude sind am ersten vollen Wochenende im März, Juni, September und Dezember jedes Jahres erlaubt. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Für Informationen über „Estate Sales“ klicken Sie hier.
Kirchen und Unternehmen müssen sich an die Planungsabteilung unter (714) 647-5804 wenden, um die Vorschriften für „vorübergehende Aktivitäten im Freien“ zu erfahren.
Die Vorschriften für Garagenverkäufe in Wohngebieten umfassen:
- Verkäufe dürfen nur am Samstag und/oder Sonntag stattfinden
- Verkäufe dürfen um 8:00 Uhr morgens beginnen und müssen um 17:00 Uhr enden.
- Die verkauften Artikel dürfen nicht auf öffentlichen Gehwegen, Parkplätzen, Straßen oder Gassen ausgestellt werden
- Die verkauften Artikel müssen gebrauchte Waren aus dem eigenen Haushalt sein und dürfen nicht für den Wiederverkauf gekauft werden
- Schilder dürfen NICHT an Telefonmasten, öffentlichen Straßenlaternen, Verkehrsschildern, (Illegal angebrachte Schilder werden entfernt und die Verantwortlichen können mit einem Bußgeld belegt werden)
- Schilder können eine Woche vor dem Verkaufswochenende angebracht werden
- Schilder müssen einen Tag nach dem letzten Verkaufstag abgenommen werden