Handlauf

Jan 24, 2022

AbmessungenBearbeiten

Verschiedene Modellcodes – der International Code Council (ICC) und die National Fire Protection Association (NFPA) – und Zugänglichkeitsnormen -ANSI A117.1 und die Americans With Disabilities Act Standards for Accessible Design (ADASAD) – beziehen sich auf die Abmessungen von Handläufen. In den aktuellen Fassungen dieser Vorschriften und Normen wird der Handlauf entweder als kreisförmiger Querschnitt mit einem Außendurchmesser von mindestens 32 mm (1 1⁄4 Zoll) und höchstens 51 mm (2 Zoll) oder als nicht kreisförmiger Querschnitt mit einem Umfang von mindestens 102 mm (4 Zoll) und höchstens 159 mm (6 1⁄4 Zoll) und einem Querschnitt von höchstens 57 mm (2 1⁄4 Zoll) definiert. Darüber hinaus enthält der International Residential Code (IRC) eine Definition eines „Typ II“-Handlaufs, der einen Handlauf mit einem Umfang von mehr als 159 mm (6 1⁄4 Zoll) zulässt.

Der IRC und der Wohnteil des IBC 2009 definieren den Typ II-Handlauf wie folgt:

Typ II. Handläufe mit einem Umfang von mehr als 159 mm (6 1⁄4 Zoll) müssen auf beiden Seiten des Profils eine greifbare Fingermulde aufweisen. Die Fingermulde muss in einem Abstand von 19 mm (3⁄4 Zoll), senkrecht gemessen vom höchsten Teil des Profils, beginnen und eine Tiefe von mindestens 8 mm (5⁄16 Zoll) innerhalb von 22 mm (7⁄8 Zoll) unterhalb des breitesten Teils des Profils erreichen. Diese erforderliche Tiefe muss sich über mindestens 10 mm (3⁄8 Zoll) bis zu einem Niveau fortsetzen, das mindestens 45 mm (1 3⁄4 Zoll) unter dem höchsten Teil des Profils liegt. Die Mindestbreite des Handlaufs über der Aussparung muss 32 mm (1 1⁄4 Zoll) bis maximal 70 mm (2 3⁄4 Zoll) betragen. Die Kanten müssen einen Mindestradius von 0,25 mm (0,01 Zoll) haben.

Handläufe befinden sich in einer Höhe zwischen 864 und 965 mm (34 und 38 Zoll). In Bereichen, in denen Kinder die Hauptnutzer eines Gebäudes oder einer Einrichtung sind, empfiehlt der ADASAD 2010, dass ein zweiter Satz Handläufe in einer Höhe von maximal 711 mm (28 Zoll), gemessen bis zur Oberkante der Greiffläche von der Rampenoberfläche oder der Treppenkante, dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden.

ClearanceEdit

Der Abstand zwischen der Wand und der Greiffläche des Handlaufs wird auch durch die örtlichen Vorschriften geregelt, wobei die häufigste Anforderung mindestens 38 mm (1 1⁄2 Zoll) beträgt. Die National Fire Protection Agency (NFPA) und die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) verlangen, dass der Abstand zwischen Wand und Handlauf mindestens 2 1⁄4 Zoll (57 mm) beträgt.

In den Richtlinien für die Zugänglichkeit von Gebäuden für Menschen mit Behinderungen (ADAAG) aus dem Jahr 1992 wird ein absolutes Maß von 1 1⁄2 Zoll (38 mm) zwischen einem Handlauf und einer Wand gefordert. Dabei handelte es sich eigentlich um ein „Haltegriff“-Maß, das in der ANSI A117.1 von 1986 enthalten war. ANSI änderte die Notation 1990 in 1 1⁄2 Zoll (38 mm) Minimum. Dies wurde 2010 mit der Verabschiedung der neuen ADASAD nicht korrigiert, die nun einen Mindestabstand von 38 mm (1 1⁄2 Zoll) fordert.

Die Codes verlangen außerdem im Allgemeinen einen Abstand von 38 mm (1 1 1⁄2 Zoll) zwischen der Unterseite des Handlaufs und jedem Hindernis – einschließlich des horizontalen Haltearms. Es gibt jedoch einen Spielraum für Variationen in der Handlaufgröße – für jedes zusätzliche Umfangsmaß von 13 mm (1⁄2 Zoll) über 102 mm (4 Zoll) können 3,2 mm (1⁄8 Zoll) von der Abstandsanforderung abgezogen werden.

FestigkeitBearbeiten

Handläufe müssen eine Dauerlast von 74 kg/m (50 Pfund pro Fuß) oder eine konzentrierte Last von 91 kg (200 Pfund), die am oberen Ende des Handlaufs aufgebracht wird, tragen.

ADA-HöhenvermerkeBearbeiten

Anforderungen für ErwachseneBearbeiten

Die Oberseite der Greifflächen von Handläufen muss zwischen 34 und 38 Zoll (864 und 965 mm) vertikal über Gehflächen, Treppenkanten und Rampenflächen liegen. Die Handläufe müssen sich in einer gleichmäßigen Höhe über den Gehflächen, Treppenstufen und Rampen befinden.

Empfehlung für KinderBearbeiten

Wenn Kinder die Hauptnutzer eines Gebäudes oder einer Einrichtung sind (z. B. in Grundschulen), kann ein zweiter Satz Handläufe in angemessener Höhe ihnen helfen und Unfälle verhindern. Für Handläufe, die für Kinder bestimmt sind, wird eine maximale Höhe von 711 mm (28 Zoll) empfohlen, gemessen bis zur Oberkante der Greiffläche von der Oberfläche der Rampe oder der Treppenkante. Zwischen oberem und unterem Handlauf sollte ein ausreichender vertikaler Abstand von mindestens 229 mm (9 Zoll) vorhanden sein, um ein Einklemmen zu verhindern.

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