Die Direktion für vorrangige Verbrechensbekämpfung wurde als unabhängige Direktion innerhalb des südafrikanischen Polizeidienstes im Sinne von Abschnitt 17C des südafrikanischen Polizeidienstgesetzes von 1995, geändert durch das südafrikanische Polizeidienständerungsgesetz von 2008 (Gesetz 57 von 2008), eingerichtet.

Das Directorate for Priority Crime Investigation ist nun für die Bekämpfung, Untersuchung und Verhinderung von nationalen Prioritätsverbrechen wie schwere organisierte Kriminalität, schwere Wirtschaftskriminalität und schwere Korruption im Sinne von Abschnitt 17B und 17D des South African Police Service Act von 1995 in seiner geänderten Fassung zuständig.

Mit dem South African Police Service Amendment Act, 2012 (Act 10 of 2012) wurden die Meldeverfahren gemäß Abschnitt 34(1) des Prevention and Combating of Corrupt Activities Act, 2004, eingeführt, der vorsieht, dass Meldungen an jeden Polizeibeamten zu richten sind. Nach der jüngsten Änderung müssen alle derartigen Straftaten nun einem Mitglied der Direktion für die Untersuchung von Schwerverbrechen gemeldet werden.

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