Ich werde oft gefragt, ob Kirchen (sowohl etablierte als auch neu gegründete) einen Antrag beim Staat und beim Finanzamt stellen müssen, um eine gemeinnützige Organisation zu werden. Die kurze Antwort lautet nein. Kirchen sind bereits per Definition gemeinnützige Organisationen. Viele Kirchen stellen jedoch fest, dass es dennoch in ihrem Interesse ist, sich beim IRS zu bewerben und eine eingetragene 501(c)(3) gemeinnützige Organisation zu werden.
Wenn Kirchen wachsen und versuchen, durch eine Vielzahl von Diensten, die die Gemeinschaft erreichen, zu dienen, möchten Leitungsteams vielleicht darüber nachdenken, sich beim IRS registrieren zu lassen. Dadurch wird die Kirche in die Lage versetzt, externe Mittel zur Unterstützung des Dienstes zu beantragen, einschließlich Zuschüsse von staatlichen Stellen und Stiftungen. Die Gründung einer neuen, separaten Organisation ermöglicht es auch, die Finanzunterlagen des Dienstes und der Kirche völlig getrennt zu halten.
Andererseits haben die Gemeindemitglieder, wenn die Entscheidung gefallen ist, vielleicht das Gefühl, dass sie den Dienst nicht mehr unterstützen müssen. Zwei getrennte Organisationen zu führen, kann auch kostspielig sein; eingetragene gemeinnützige Organisationen müssen jedes Jahr eine Steuererklärung (990) beim Finanzamt einreichen; dieses Steuerformular für gemeinnützige Organisationen wird in der Regel von einem Buchhalter ausgefüllt. Es ist auch eine gute Idee, jedes Jahr eine unabhängige Prüfung durchführen zu lassen, um den Unterstützern zu bestätigen, dass die Organisation nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (GAAP) arbeitet.
Zurzeit sind Kirchen aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in den USA nicht verpflichtet, eine 990 einzureichen; durch die Registrierung beim IRS ändert sich also der Status der Kirche, und die Kirche muss die Regeln aller 501(c)(3) gemeinnützigen Organisationen befolgen.
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