Sind Sie sicher, dass dieser „living trust“ unwiderruflich ist? Angenommen, Sie haben recht, denn dies ist keine typische Struktur… normalerweise wäre sie widerrufbar…… Es klingt, als hätten Sie einen sogenannten defekten Grantor Trust, der völlig in Ordnung ist und dazu dient, Vermögenswerte aus dem steuerpflichtigen Nachlass des Grantors herauszuholen, aber dennoch einkommenssteuerliche Folgen hat, die nach den Grantor Trust-Regeln anders sind – was dazu führt, dass der Trust für EINKOMMENssteuerzwecke nicht als eine von den Grantoren getrennte Einheit angesehen wird. Da der Treuhänder der Begünstigte ist, gibt es andere Regeln für Einkommens- und Erbschaftssteuerzwecke, die sich von der Rechtmäßigkeit einer einzigen Person unterscheiden, die beide Hüte trägt. Ohne mehr über die Ziele und die Bedingungen des Trusts zu wissen, könnte es hier Fehler in der Struktur geben, die aber immer noch zulässig sind, wenn es darum geht, wer Treuhänder und Begünstigter sein kann…..wahrscheinlich Einkommensbegünstigte und Restbegünstigte, die Konfliktprobleme verursachen, aber auch dies ist immer noch machbar, wenn auch vielleicht nicht ratsam….der Teufel steckt hier in den Details.

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