By Brett Snider, Esq. on August 27, 2014 7:01 AM

Sie wissen es vielleicht nicht, aber der Artikel, den Sie gerade über eBay oder Craigslist gekauft haben, könnte gestohlen worden sein. Aber keine Sorge. Es gibt zwar Gesetze gegen den Empfang gestohlener Waren, aber sie besagen in der Regel, dass der Käufer oder Empfänger wissen muss (oder wissen sollte), dass die Artikel gestohlen sind.

Was kann also passieren, wenn Sie unwissentlich gestohlene Waren kaufen (vor allem bei Käufen, die im Nachhinein einfach zu gut erschienen, um wahr zu sein)? Können Sie verhaftet werden? Die Antwort hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Hier sind einige Möglichkeiten:

Kennen Sie jemanden, der verhaftet oder eines Verbrechens angeklagt wurde? Nehmen Sie noch heute Kontakt mit einem sachkundigen Strafverteidiger in Ihrer Nähe auf.

Kein Wissen, wahrscheinlich kein Verbrechen

Die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten unterscheiden sich hinsichtlich des Verbrechens des Kaufs, Verkaufs und/oder der Hehlerei von gestohlenem Eigentum, aber es gibt eine Gemeinsamkeit: Der Empfänger des gestohlenen Eigentums muss wissen, dass es sich um Diebesgut handelt.

Kalifornien beispielsweise stellt den Kauf oder die Entgegennahme von gestohlenem Eigentum unter Strafe, allerdings nur, „wenn er weiß, dass es sich um Diebesgut handelt.“ Auch in New York gilt das strafrechtliche Verbot des Besitzes von Diebesgut in der Regel für diejenigen, die es „wissentlich“ besitzen, und nicht für diejenigen, die unwissentlich gestohlene Waren kaufen.

Das Gesetz macht in der Regel eine Ausnahme für diejenigen, die unwissentlich Waren kaufen, die das Ergebnis eines Diebstahls sind, aber es gibt eine Grenze.

Spezifische Gesetze für Verkäufer und Käufer aus zweiter Hand

Pfandleihhäuser, Tauschbörsen und Flohmärkte sind Zufluchtsorte für Diebe, die gestohlene Waren verkaufen wollen. Während der durchschnittliche Flohmarktbesucher wahrscheinlich vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt ist, gilt dies nicht für Pfandleiher und Flohmarktverkäufer.

Die meisten Staaten verlangen, dass jeder, der Gebrauchtwaren verkauft (Secondhand-Läden, Flohmärkte, Pfandleihhäuser usw.), eine angemessene Prüfung vornimmt, ob der Verkäufer ein rechtmäßiges Recht an der Ware hat. Staaten wie Texas gehen sogar noch weiter und verlangen, dass Käufer von Gebrauchtwaren den Namen, die Adresse und die Beschreibung des Verkäufers aufzeichnen und sich eine unterzeichnete Garantie geben lassen, dass der Verkäufer das Recht hat, das Eigentum zu besitzen.

Wenn etwas an einem bestimmten Gegenstand verdächtig riecht, kann ein Verkäufer oder Pfandleiher nicht einfach den Dummen spielen und den Gegenstand kaufen. Handlungen, die auf Leichtsinn beim Kauf potenziell gestohlener Waren hinauslaufen, können strafrechtlich verfolgt werden.

Rückgabe und Entschädigung

Auch wenn Sie wahrscheinlich nicht wegen einer Straftat angeklagt werden, müssen Sie, wenn Sie unwissentlich gestohlene Waren gekauft haben, diese wahrscheinlich an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben. Der Dieb (oder die Diebe) schulden Ihnen dann den Kaufpreis als Entschädigung.

Verwandte Ressourcen:

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