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Das Einheitliche Baugesetzbuch (NJAC 5:23)

Das Einheitliche Baugesetzbuch, Kapitel 23 von Titel 5 des NJ Administrative Code, nach Unterkapiteln folgt. Bitte beachten Sie, dass diese Kopien nur aus Gefälligkeit zur Verfügung gestellt werden; die offiziellen Verwaltungsvorschriften des Staates New Jersey sind über LexisNexis, den vom NJ Office of Administrative Law lizenzierten Verlag, erhältlich. Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass der hier zur Verfügung gestellte Text mit den offiziellen, rechtsgültigen Fassungen der Regeln identisch ist, gilt im Falle von Abweichungen zwischen dem Text auf dieser Website und der offiziellen Fassung der Regeln die offizielle Fassung. Die amtliche Fassung kann auch in der örtlichen öffentlichen Bibliothek eingesehen werden.
NJAC 5:23-1 Allgemeine Bestimmungen
NJAC 5:23-2 Verwaltung und Durchsetzung; Verfahren
NJAC 5:23-3 Untergesetzbücher
NJAC 5:23-3A Untergesetzbücher in staatlicher Zuständigkeit
NJAC 5:23-4 Vollstreckungsbehörden; Pflichten; Befugnisse; Verfahren
NJAC 5:23-4A Industrielle/modulare Gebäude und Gebäudekomponenten
NJAC 5:23-4B (Reserviert)
NJAC 5:23-4C (Reserviert)
NJAC 5:23-4D Freizeitpark-Anhänger
NJAC 5:23-5 Licensing of Code Enforcement Officials
NJAC 5:23-6 Rehabilitation Subcode
NJAC 5:23-7 Barrier Free Subcode
NJAC 5:23-8 Asbest Hazard Abatement Subcode
NJAC 5:23-9 Code Interpretations
NJAC 5:23-10 Radongefahr
NJAC 5:23-11 Spielplatzsicherheit
NJAC 5:23-12 Aufzugssicherheit
NJAC 5:23-12A Optionales Aufzugsinspektionsprogramm

Bulletins
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