Erstellt von FindLaws Team von juristischen Autoren und Redakteuren| Letzte Aktualisierung am 30. September 2019

Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, sollten Sie so schnell wie möglich (aber erst nach einer ärztlichen Behandlung) einen Polizeibericht und eine Unfallanzeige bei Ihrem Versicherer oder dem Versicherer des Unfallverursachers einreichen. Der Antrag ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer Entschädigung für die medizinischen Kosten, den entgangenen Lohn oder andere unfallbedingte Schäden. Dieser Artikel behandelt die Grundlagen von Versicherungsansprüchen nach einem Unfall, einschließlich der folgenden Themen:

  • Der Unterschied zwischen Erst- und Drittschäden;
  • Das Verfahren für Versicherungsansprüche;
  • Abweisung von Ansprüchen und das Berufungsverfahren; und
  • Berechnung des Wertes eines Versicherungsanspruchs.

Erstinanspruchnahme vs. Drittinanspruchnahme

Es gibt zwei Arten von Versicherungsansprüchen: Erstinanspruchnahme und Drittinanspruchnahme. Während Sie einen Erstschaden bei Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft anmelden, melden Sie einen Drittschaden bei der Versicherungsgesellschaft einer anderen Person oder eines Unternehmens. Die meisten Versicherungsnehmer haben Versicherungsschutz für Dritte, die durch ihre Handlungen geschädigt werden.

Welche Art von Anspruch Sie geltend machen, hängt davon ab, wer den Unfall verschuldet hat, welche Art von Unfall sich ereignet hat und wie hoch Ihr Versicherungsschutz ist. Wenn Sie z. B. einen Autounfall verursacht haben, während Sie mit Ihrem Auto gefahren sind, sollten Sie wahrscheinlich einen Haftpflichtanspruch bei Ihrer Autoversicherung einreichen. Wurden Sie dagegen beim Überqueren der Straße von einem Auto angefahren oder waren Sie als Beifahrer in einen Unfall verwickelt, sollten Sie einen Haftpflichtschaden bei der Autoversicherung des Fahrers geltend machen. Wurden Sie hingegen beim Einkaufen in einem Geschäft oder beim Essen in einem Restaurant verletzt, können Sie bei der Versicherung des Geschäfts eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden einreichen. Diese Ansprüche gelten sowohl für Personen- als auch für Sachschäden.

Der Prozess der Versicherungsansprüche

Ob Sie bei einem Autounfall, in einem Haus oder Gebäude oder beim Besuch eines Geschäfts verletzt wurden, müssen Sie den Vorfall in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall bei der Versicherungsgesellschaft melden. Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sollten Sie sich an die Versicherungsgesellschaft des Unternehmens, des Gebäudeeigentümers oder des schuldigen Fahrers wenden. Wahrscheinlich werden Sie aufgefordert, Angaben zur Unfallursache und zum Ausmaß Ihrer Verletzungen zu machen.

Die Versicherungsgesellschaft wird dann eine Untersuchung Ihres Anspruchs einleiten. Möglicherweise werden Sie aufgefordert, Fotos vom Unfallort, die Namen von Zeugen oder einen ausführlicheren Bericht über den Vorfall vorzulegen. Außerdem müssen Sie sich wahrscheinlich einer unabhängigen medizinischen Untersuchung durch einen Arzt der Wahl des Versicherers unterziehen. Wurde der Schaden durch ein Gebäude verursacht, kann der Schadensregulierer das Gebäude besichtigen.

Nach der Berechnung des Streitwerts stellt die Versicherungsgesellschaft einen Scheck aus. Wird Ihr Anspruch abgelehnt oder sind Sie der Ansicht, dass die Entschädigungssumme unzureichend ist, können Sie bei der Versicherungsgesellschaft Widerspruch einlegen. In einem solchen Fall können Sie aufgefordert werden, sich zusätzlichen Untersuchungen zu unterziehen oder weitere Informationen und Beweise über den Unfall vorzulegen.

Ablehnung von Ansprüchen und das Berufungsverfahren

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum Ihr Anspruch abgelehnt werden kann. So kann es beispielsweise sein, dass Sie nach dem Unfall zu lange gewartet haben, um Ihren Anspruch anzumelden, oder dass Sie es versäumt haben, sich einer unabhängigen medizinischen Untersuchung zu unterziehen. Es kann auch sein, dass die Art des Unfalls, in den Sie verwickelt waren, von Ihrer Versicherung nicht gedeckt ist.

In jedem Fall erhalten Sie eine Benachrichtigung von der Versicherungsgesellschaft, wenn Ihr Anspruch abgelehnt wird. Es liegt dann an Ihnen, gegen die Ablehnung des Anspruchs Widerspruch einzulegen. Die Rechtsbehelfsverfahren können sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden, daher sollten Sie einen Blick in die betreffende Police werfen, um sich über die geeigneten nächsten Schritte zu informieren. Wenn Sie Fragen zum Einspruchsverfahren haben oder Ihr Einspruch abgelehnt wird, ist es wahrscheinlich in Ihrem Interesse, einen Versicherungsanwalt zu konsultieren.

Berechnung des Wertes von Versicherungsansprüchen

Während die medizinischen Kosten und der entgangene Lohn in der Regel ziemlich eindeutig sind, ist es schwierig, den Schmerz und das Leid, die eine Person nach einem Unfall erleidet, in Dollar zu beziffern. Die Versicherungsgesellschaften haben Schadensersatzformeln entwickelt, um zu berechnen, wie viel sie dem Verletzten für diese Art von nichtmonetären Verlusten zahlen müssen.

Der Schadensanalytiker der Versicherung addiert zunächst alle Ihre medizinischen Kosten. Wenn die Verletzungen nicht allzu schwerwiegend sind, wird diese Summe in der Regel mit 1,5 oder 2 multipliziert, um den Betrag Ihrer „besonderen Schäden“ zu ermitteln. Sind die Verletzungen jedoch schwerwiegend, kann die Summe mit 5 oder sogar mit 10 multipliziert werden, wenn die Verletzungen extrem behindernd sind. Sobald der Betrag des besonderen Schadensersatzes feststeht, addiert der Gutachter Ihren entgangenen Lohn, um den Betrag Ihrer Entschädigung zu ermitteln. Sie können dann oft mit der Versicherungsgesellschaft verhandeln, um eine höhere Entschädigung zu erhalten.

Nach einem Unfall einen Versicherungsanspruch anmelden? Holen Sie sich professionelle Rechtshilfe

Wenn Sie sich fragen, warum Ihr Versicherungsanspruch abgelehnt wurde, oder wenn Sie glauben, dass die Höhe Ihrer Entschädigung unzureichend ist, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen alle Fragen zu Ihrem Anspruch beantworten und Sie über Ihre weiteren Möglichkeiten beraten.

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