Eine Green Card, offiziell bekannt als Permanent Resident Card, ist das wichtigste Dokument, das man benötigt, um dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten zu können. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Green Card zu erhalten, und für jede gibt es ein Verfahren, das weitgehend vom jeweiligen Fall abhängt.

Der Übergang von der Nichteinwanderungsvisumskategorie O-1 zur Visumskategorie EB-1 für eine Green Card ist in der Regel für Personen vorgesehen, die über außergewöhnliche Fähigkeiten oder Leistungen in ihrem jeweiligen Bereich verfügen. In diesem Artikel wird das Verfahren zur Erlangung einer Green Card mit einem O-1-Visum erläutert.

Die Visumskategorie O-1 ist eine beschäftigungsbasierte Nichteinwanderungsvisumskategorie

, d.h. sie gibt Personen die legale Erlaubnis, in den USA zu arbeiten, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Diese Zeitspanne ist zunächst auf maximal drei Jahre begrenzt und kann vom USCIS nach eigenem Ermessen um jeweils ein Jahr verlängert werden. Im Allgemeinen hängt die Gültigkeitsdauer des O-1-Visums jedoch davon ab, wie lange es dauert, die Veranstaltungen oder Projekte des Begünstigten durchzuführen.

Der Hauptvorteil des O-1-Visums, wenn es um den Erwerb einer Green Card geht, ist sein „dual intent“-Charakter. Das bedeutet, dass Ihr Antrag auf ein Einwanderungsvisum Ihren O-1-Status oder die Möglichkeit, ihn zu verlängern, in keiner Weise negativ beeinflusst. Bei anderen Visumskategorien erkennt die USCIS, ob der Antragsteller die Absicht hat, nach dem Erwerb des befristeten Visums in den USA zu leben, und lehnt ihn ab.

Der Nachweis, dass Sie nicht vorhaben, dauerhaft in den USA zu bleiben, erfolgt in der Regel durch den Nachweis, dass Sie einen festen Wohnsitz in Ihrem Heimatland haben, den Sie nicht zu verlassen beabsichtigen. Mit einem O-1-Visum können Sie Ihre Absicht nachweisen, dauerhaft in den USA zu bleiben, während Sie vorübergehend dort leben. Sie können sogar eine Green Card beantragen, während Sie ein O-1-Visum beantragen.

Fähigkeit für ein O-1-Visum

Während einige Arbeitsvisa nur ein Mindestmaß an Qualifikationen erfordern (z. B. einen Hochschulabschluss), sind die Hauptkriterien für ein O-1-Visum außergewöhnliche Fähigkeiten und Leistungen. Es gibt zwei Arten von außergewöhnlichen Personen, die unter das O-1-Visum fallen.

O-1A-Visum setzt voraus, dass Personen nachweislich über außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik verfügen.

O-1B-Visum ist für Personen, die außergewöhnliche Fähigkeiten im Bereich der Kunst oder außergewöhnliche Leistungen in der Film- oder Fernsehindustrie gezeigt haben.

Das USCIS legt fest, was unter außergewöhnlichen Fähigkeiten zu verstehen ist:

  • Für die Bereiche Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport bedeutet außergewöhnliche Fähigkeit „ein Maß an Fachwissen, das darauf hindeutet, dass die Person zu dem kleinen Prozentsatz gehört, der es bis an die Spitze des jeweiligen Bereichs geschafft hat.“

  • Im Bereich der Künste bedeutet außergewöhnliche Fähigkeit „Auszeichnung“, d.h. „ein hohes Leistungsniveau im Bereich der Künste, das durch ein Maß an Können und Anerkennung nachgewiesen wird, das wesentlich über dem üblichen Niveau liegt, so dass eine als herausragend bezeichnete Person auf dem Gebiet der Künste berühmt, führend oder bekannt ist.“

  • Schließlich müssen Personen aus der Film- oder Fernsehbranche „außergewöhnliche Leistungen nachweisen, die durch ein Maß an Können und Anerkennung belegt sind, das deutlich über dem liegt, das üblicherweise in dem Maße anzutreffen ist, in dem die Person als herausragend, bemerkenswert oder führend auf dem Gebiet des Films und/oder des Fernsehens anerkannt ist.“

Diese Fähigkeiten und Leistungen müssen nachgewiesen werden, etwa durch einen Nobelpreis oder einen Grammy Award. Ansonsten stellt die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) eine lange Liste von Kriterien auf, von denen drei von dem O-1-Anwärter erfüllt werden müssen. Dazu gehören national oder international anerkannte Leistungen auf dem jeweiligen Gebiet, ein hohes Gehalt aus der Arbeit auf dem jeweiligen Gebiet und eine bedeutende Anerkennung durch prominente Experten und Organisationen auf dem jeweiligen Gebiet.

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O-1-Visumantragsverfahren

Der Petent sollte das Formular I-129 (Petition for Non-immigrant Worker) bei der USCIS-Behörde einreichen, die in den Anweisungen zum Formular aufgeführt ist. Die Petition darf nicht mehr als ein Jahr vor dem tatsächlichen Bedarf an den Dienstleistungen des Nichteinwanderers eingereicht werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte das Formular I-129 mindestens 45 Tage vor dem Datum der Beschäftigung eingereicht werden.

Der Arbeitgeber des O-1-Begünstigten muss das Formular I-129 einreichen. Mit diesem Dokument begründen Arbeitgeber im Namen eines Nichteinwanderers, warum dieser qualifiziert ist, vorübergehend in den USA Dienstleistungen zu erbringen oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Weitere Anforderungen für das O-1-Visum sind Nachweise in Form von Beratungsgesprächen, Arbeitsverträgen und Tätigkeitsberichten. Klicken Sie hier, um mehr über die Beantragung eines O-1-Visums zu erfahren.

Die EB-1A Visakategorie

Das EB-1A ist eine Art von EB-1 Visum, das drei Unterkategorien hat:

  1. Außergewöhnliche Fähigkeiten oder EB-1A

  2. Hervorragende Professoren und Forscher oder EB-1B

  3. Multinationale Manager oder Führungskräfte oder EB-1C

Es gibt viele Visa-Optionen, aus denen man wählen kann, wenn man eine Green Card als Inhaber eines O-1-Visums erwerben möchte. Das Einwanderungsvisum EB-1A ist jedoch eine gängige und ideale Green-Card-Option für O-1-Inhaber, da es sich bei beiden Pässen um beschäftigungsbasierte Kategorien handelt, die sich an Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten richten.

Außerdem ist das EB-1-Visum ein Visum erster Präferenz, was bedeutet, dass die USCIS EB-1-Antragstellern bei der Verteilung der begrenzten Anzahl beschäftigungsbasierter Visa pro Jahr Vorrang einräumt. Der Weg über das EB-1A-Visum ist für Inhaber eines O-1-Visums von Vorteil.

EB-1A-Visumsberechtigung

Ähnlich wie beim O-1-Visum müssen die Bewerber für die EB-1A-Kategorie außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport vorweisen. Dazu müssen sie eine Liste von Nachweiskriterien erfüllen. Sie können entweder eine einmalige Leistung vorweisen (z. B. Pulitzer-Preis, Oscar, Nobelpreis oder eine olympische Medaille) oder mindestens drei der folgenden Merkmale erfüllen:

  1. Hat einen national oder international anerkannten Preis oder eine Auszeichnung für herausragende Leistungen erhalten

  2. Ist Mitglied in Verbänden des Fachgebiets, die von ihren Mitgliedern herausragende Leistungen verlangen

  3. Wurde in Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder anderen wichtigen Medien erwähnt

  4. Hat die Arbeit anderer beurteilt, entweder einzeln oder in einem Gremium

  5. Hat originelle wissenschaftliche, akademische, künstlerische, sportliche oder geschäftliche

  6. Hat wissenschaftliche Artikel in Fachzeitschriften oder anderen wichtigen Medien verfasst

  7. Hat Arbeiten, die in Kunstausstellungen oder Vitrinen ausgestellt wurden

  8. Hat eine eine führende oder kritische Rolle in angesehenen Organisationen

  9. Hat ein hohes Gehalt oder eine andere, im Vergleich zu anderen in diesem Bereich, signifikant hohe Vergütung

  10. Hat kommerzielle Erfolge in der darstellenden Kunst

Wie beim O-1-Visum, müssen alle diese Nachweise erbracht werden. Der Hauptunterschied zwischen den Anspruchsvoraussetzungen der beiden Visa besteht jedoch darin, dass die USCIS für EB-1A-Anträge strengere Maßstäbe anlegt.

Zum einen verlangt die USCIS, dass alle diese Leistungen „umfassend dokumentiert“ sein müssen. Auch die Kriterien für das O-1-Visum „Auszeichnung“ für Kunst sind im Vergleich zu EB-1 weniger streng. Die Kriterienliste für EB-1A enthält zwei Punkte, die in der O-1-Kriterienliste nicht enthalten sind. Diese beiden Punkte, Nr. 7 und Nr. 10, sind zusätzliche Kriterien im Bereich der Kunst.

Schließlich müssen die Antragsteller für das EB-1-Visum nachweisen, dass sie durch ihre spezialisierte, außergewöhnliche Arbeit einen erheblichen Nutzen für die USA erbringen können. Das O-1-Visum erfordert diese Eigenschaft nicht.

Übergang von O-1 zu EB-1A

So ähnlich die beiden Visa auch sind, es gibt keine Garantie dafür, dass sich ein Inhaber eines O-1-Visums für eine EB-1-Visakategorie qualifiziert. Die Qualifikation für ein O-1-Visum kann Ihnen bei der Erlangung eines EB-1-Visums helfen, aber USCIS betrachtet einen O-1-Antrag und einen EB-1-Antrag getrennt und unabhängig voneinander. Die USCIS wird Ihren EB-1-Antrag trotz vorheriger Genehmigung Ihres O-1-Antrags nach seinen eigenen Kriterien prüfen.

EB-1A-Visumantragsverfahren

Antrag

Wie bei den meisten Visa besteht der erste Schritt zur Erlangung eines EB-1A-Visums in der Einreichung des Formulars I-140 (Immigration Petition for Alien Worker). Der Antragsteller muss klar begründen, warum der Begünstigte für den Erhalt des EB-1-Visums qualifiziert ist.

Der Antragsteller muss den Antrag zusammen mit den Dokumenten einreichen, die belegen, dass mindestens drei der oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Beachten Sie, dass die bloße Vorlage von Unterlagen, die diese Leistungen belegen, keine Garantie für eine Genehmigung ist. Die USCIS wird die Dokumente noch prüfen müssen. Die Liste ist lediglich ein Leitfaden für Antragsteller. Das Entscheidende für die USCIS ist jedoch, dass der Begünstigte außergewöhnliche Fähigkeiten auf seinem Gebiet durch „anhaltende nationale oder internationale Anerkennung“ nachweisen muss.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die EB-1A-Anforderungen zu erfüllen:

Arbeitgeberpetition. Wenn Sie derzeit mit einem O-1-Visum in den USA arbeiten, kann Ihr amerikanischer Arbeitgeber Sie bei der Beantragung einer Green Card unterstützen. Da Sie ein Ausländer sind, der sich dauerhaft in den USA niederlassen möchte, muss Ihr US-Arbeitgeber nachweisen, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um einen qualifizierten US-Arbeitnehmer zu finden, und dass Sie die beste Wahl für die Stelle sind und das Einwanderungsvisum verdienen. In diesem Fall muss das Unternehmen eine genehmigte Arbeitsbescheinigung des Arbeitsministeriums einholen. Dieses Dokument bescheinigt, dass das Unternehmen nicht in der Lage war, einen US-Arbeitnehmer für die Stelle zu finden.

Selbstbeantragung. Einer der Hauptvorteile des EB-1A-Visums ist die Selbstbeantragung, d. h. die Freiheit des angehenden Visuminhabers, eine Petition ohne die Hilfe eines US-Arbeitgebers einzureichen. Die USCIS erlaubt es EB-1-Antragstellern, aufgrund des Prestiges und der Schwierigkeit, dieses Visum zu erhalten, einen Antrag ohne einen Sponsor zu stellen. Wenn Sie als Inhaber eines O-1-Visums selbst einen Antrag auf ein EB-1A-Visum stellen, bedeutet dies, dass Sie bereits einen Arbeitsplatz haben und nur darauf abzielen, Ihren Visastatus von einem Nichteinwanderer (vorübergehend) in einen Einwanderer (dauerhaft) zu ändern.

Durch die Erweiterung des EB-1A-Visums können Einwanderer ihren Arbeitgeber jederzeit und so oft sie wollen wechseln. Im Gegensatz dazu können Nichteinwanderer mit dem O-1-Visum nur dann den Arbeitgeber wechseln, wenn ihr neuer Arbeitgeber eine neue Petition für das O-1-Visum für sie einreichen würde.

Statuswechsel von Nichteinwanderer zu Einwanderer

Wenn USCIS Ihr Formular I-140 genehmigt hat, ist der nächste Schritt die Einreichung des Formulars I-485 (Application to Register Permanent Residence or Adjust Status). Dieser Vorgang bedeutet, dass Sie Ihren Status von einem Nichteinwanderer (O-1) in einen Einwanderer (EB-1A) umwandeln oder anpassen.

Bei der Statusanpassung müssen Sie sich rechtmäßig in den USA aufhalten, d. h. Sie müssen bereits einen gültigen Nichteinwandererstatus haben. Als Inhaber eines O-1-Visums können Sie also höchstwahrscheinlich eine Statusanpassung vornehmen und das Verfahren in den USA abschließen.

Wenn Sie sich hingegen derzeit nicht in den USA aufhalten, müssen Sie ein Einwanderungsvisum beantragen oder sich konsularisch bearbeiten lassen. Diese Option bedeutet, dass Sie die Umwandlung Ihres Status bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat in einem anderen Land beantragen müssen.

In diesem Fall müssen Sie DS 260 (Immigrant Visa Electronic Application) beim Department of State einreichen. Anschließend müssen Sie an einem geplanten Interview im US-Konsulat oder in der Botschaft Ihres Landes teilnehmen.

Sie erhalten Ihr Visum, nachdem das USCIS Ihr Formular I-485 oder Ihr DS 260 genehmigt hat.

EB-1A Bearbeitungszeit

Die typische Bearbeitungszeit für den EB-1-Antrag beträgt sechs bis acht Monate und kann manchmal ein Jahr betragen. Die Dauer hängt weitgehend von der Fähigkeit des Antragstellers ab, dem Verfahren zu folgen, von der Arbeitsbelastung der USCIS und davon, ob der Antragsteller das Premium Processing in Anspruch nimmt, das das Verfahren beschleunigt.

Beachten Sie, dass Antragsteller die Formulare I-140 und I-485 gleichzeitig einreichen können. Reichen Sie sie gleichzeitig ein, um Zeit zu sparen. Es ist auch ratsam, das EB-1-Formular einzureichen, solange Ihr O-1-Formular noch gültig ist. Andernfalls kann es zu weiteren rechtlichen Problemen kommen, wenn Sie laut USCIS „out of status“ sind.

Andere Visumoptionen

Wenn Ihr EB-1A-Antrag nicht genehmigt wird, gibt es andere Green-Card-Optionen, die Sie wahrnehmen können:

EB-1B (Herausragende Professoren und Forscher)

Diese Option ist die zweite Unterkategorie des EB-1-Visums. Für diese Kategorie müssen die Antragsteller die internationale Anerkennung herausragender Leistungen in einem bestimmten akademischen Bereich nachweisen.

Die Antragsteller müssen außerdem über mindestens drei Jahre Lehr- und Forschungserfahrung in ihrem akademischen Bereich verfügen und planen, eine Festanstellung in den Vereinigten Staaten anzustreben. Schließlich müssen EB-1B-Antragsteller mindestens zwei der von der USCIS aufgelisteten Kriterien erfüllen.

EB-1C (Multinationale Manager oder Führungskräfte)

Die dritte Unterkategorie des EB-1-Visums setzt voraus, dass die Antragsteller mindestens ein Jahr lang in einer Management- oder Führungsposition für ein US-Unternehmen gearbeitet haben, während sie sich in einem anderen Land aufhalten. Diese Beschäftigung muss innerhalb von drei Jahren vor dem Datum des Visumantrags erfolgt sein. Der Begünstigte muss außerdem in die USA einreisen, um weiterhin für das Unternehmen zu arbeiten.

Bei den EB-1B- und EB-1C-Visa ist ein Unternehmen als Sponsor erforderlich.

EB-2 (National Interest Waiver)

Die EB-2-Visumoption ist für Personen gedacht, deren Dienste für die Vereinigten Staaten von „erheblichem Wert und nationaler Bedeutung“ sind, daher der Begriff „nationales Interesse“. Für diese Option ist kein U.S.-Sponsor erforderlich, so dass eine Selbstbeantragung möglich ist.

Um sich für das EB-2-Visum von nationalem Interesse zu qualifizieren, müssen Sie entweder einen fortgeschrittenen beruflichen Abschluss oder außergewöhnliche Fähigkeiten auf Ihrem Gebiet besitzen. Ihr Fachgebiet muss von erheblichem Wert und nationaler Bedeutung für die USA sein, und Sie müssen gut positioniert sein, um in Ihrem Fachgebiet voranzukommen. Klicken Sie hier, um weitere Informationen über das EB-2-Visum zu erhalten.

Das Wichtigste

Ein O-1-Visum ist aufgrund seiner Beschaffenheit eine vorteilhafte Option für den Erwerb einer Green Card. Es handelt sich um ein Visum mit doppelter Absicht, das ähnliche Anforderungen wie Einwanderungsvisa stellt, die beim USCIS eine hohe Priorität haben. Stellen Sie sicher, dass Sie die Hilfe von Einwanderungsanwälten bei der Beantragung eines Green-Card-Visums in Anspruch nehmen.

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