- Overview and Purpose
- Zulassung
- Anmeldung und Studienverlauf
- Harvard Law School
- First-Year Program
- Jahre der Oberstufe
- Kredit- und Aufenthaltsanforderungen
- Wintersemester-Anforderung
- Written Work Requirement
- Pro Bono Requirement
- Graduate School of Arts and Sciences
- Residency Requirement
- Struktur der akademischen Arbeit
- Kursarbeit
- Allgemeine Prüfungen
- PhD-Dissertation
- Erfordernis eines zufriedenstellenden Status
- Sonstige Anforderungen
- Koordiniertes JD/PhD-Programm
- Studienablauf
- Aktualisierte Studienpläne
- Weitere akademische Informationen
- Fakultätsberatung
- Austreten aus dem JD/PhD-Programm
- Studiengebühren und finanzielle Unterstützung
- Harvard Law School
- Graduate School of Arts and Sciences
- Fellowship in Law and Graduate Studies
- Verwaltungsinformationen
- Wohnen und studentisches Leben
Overview and Purpose
Das Coordinated JD/PhD Program richtet sich an Studenten, die an einer interdisziplinären Arbeit an der Harvard University interessiert sind. Es basiert auf der Überzeugung, dass das juristische Studium und das geistes- und naturwissenschaftliche Studium der Studenten dadurch gegenseitig bereichert werden können. Studierende, die das koordinierte Programm absolvieren, erhalten einen JD von der Harvard Law School (HLS) und einen PhD von der Graduate School of Arts and Sciences (GSAS). Es wird erwartet, dass diese Studenten gute Kandidaten für Lehraufträge an juristischen Fakultäten und in geistes- und naturwissenschaftlichen Studiengängen sowie für andere Positionen in der Rechtswissenschaft und im akademischen Bereich sein werden. Studenten, die sich für das koordinierte Programm interessieren, werden ermutigt, April Pettit im Büro für akademische Angelegenheiten an der HLS oder Shelby Johnson, stellvertretender Direktor für studentische Angelegenheiten an der GSAS, für weitere Informationen zu kontaktieren.
Zulassung
Angehende Studenten müssen sich separat sowohl an der HLS als auch an einem GSAS-Promotionsprogramm bewerben und zugelassen werden, um am koordinierten JD/PhD-Programm teilnehmen zu können.
- Studenten, die an der HLS eingeschrieben, aber noch nicht an der GSAS zugelassen sind, müssen sich spätestens im 2L-Jahr an der GSAS bewerben und die GSAS-Bewerbungsfrist für die Immatrikulation im folgenden Jahr einhalten.
- Studenten, die an der GSAS eingeschrieben, aber noch nicht an der HLS zugelassen sind, sollten sich spätestens im G3-Jahr an der HLS bewerben und die Bewerbungsfrist für die Immatrikulation im darauffolgenden Jahr einhalten.
- Bei GSAS-Studenten, die sich nach dem G3-Jahr bewerben und an der HLS zugelassen werden, wird die Teilnahme am koordinierten Programm wie folgt geregelt.
Nach der Zulassung an beiden Schulen müssen die Studierenden bis spätestens 1. Oktober des auf die Zulassung an beiden Schulen folgenden akademischen Jahres einen Vorschlag für den Studienplan beim koordinierten Programm einreichen. Die Studenten sollten den Studienplan bei April Pettit im Büro für akademische Angelegenheiten der HLS einreichen. Der Studienplan muss von der GSAS und der HLS genehmigt werden.
Bitte beachten Sie: GSAS-Studenten, die sich nach dem G3-Jahr an der GSAS bei der HLS bewerben und dort zugelassen werden, müssen sich dann separat für das koordinierte Programm bewerben. Die Bewerbung für das koordinierte Programm sollte (1) eine Erklärung enthalten, aus der hervorgeht, wie der Student sein juristisches Studium mit seinem Graduiertenstudium verbinden will, einschließlich der Frage, wie die an der HLS geleistete Arbeit in die Dissertationsarbeit einfließen wird und umgekehrt; und (2) ein Unterstützungsschreiben des primären GSAS-Beraters; und (3) den Studienplan.
Der JD/PhD-Ausschuss prüft die Bewerbungen, um über die Zulassung zum koordinierten Programm zu entscheiden.
Anmeldung und Studienverlauf
Die Studenten werden während eines bestimmten Semesters/Semesters nur an einer Schule angemeldet. Gemäß den ABA-Bestimmungen müssen die Studierenden alle Anforderungen für den JD-Abschluss innerhalb von sieben Jahren nach ihrer ersten Einschreibung an der HLS erfüllen; sie können ihren Abschluss an der HLS machen, bevor sie den PhD machen. Um den Doktortitel zu erhalten, müssen die Studierenden mindestens 16 halbe Kurse in ihrer GSAS-Abteilung zufriedenstellend abgeschlossen haben. Die Studierenden des koordinierten Programms haben zwei primäre Fakultätsberater, einen an der HLS und einen an der GSAS, die die Studierenden gemeinsam beraten.
Die Studierenden müssen das Erststudium, drei höhere Herbst- oder Frühjahrssemester und zwei Wintersemester an der HLS absolvieren, insgesamt also fünf Herbst- und Frühjahrssemester und drei Wintersemester. Anstelle des sechsten HLS-Semesters, das für JD-Studenten in der Regel vorgeschrieben ist, können Studierende des koordinierten Programms ein Semester an der GSAS absolvieren, in dem sie Kurse oder Dissertationsarbeiten belegen, die von der HLS vorab genehmigt wurden und mindestens 10 HLS-Credits entsprechen. Dieses GSAS-Semester kann erst dann absolviert werden, wenn die Studierenden an der HLS immatrikuliert sind und ihr gesamtes erstes Studienjahr dort abgeschlossen haben. Die Studenten und ihre Fakultätsberater werden die am besten geeignete Reihenfolge für den Studiengang jedes Studenten festlegen und dabei die HLS-Kurs-, Kredit- und Wohnsitzanforderungen für dieses Programm berücksichtigen.
Harvard Law School
First-Year Program
Das erste Jahr an der HLS besteht aus (1) Civil Procedure, Constutional Law, Contracts, Criminal Law, Legislation and Regulation, Problem Solving Workshop, Property und Torts; (2) First-year Legal Research and Writing; (3) January Experiential Term; und (4) einem Frühjahrs-Wahlfach an der HLS von mindestens 2 und maximal 4 Classroom Credits.
Jahre der Oberstufe
Kredit- und Aufenthaltsanforderungen
Studenten müssen nach dem ersten Jahr nicht weniger als 52 Credits erwerben, darunter 36 HLS-Credits. Zu den Präsenzkredits gehören die Credits, die in Kursen, Seminaren und Lesegruppen erworben wurden, nicht aber die Credits für schriftliche oder klinische Arbeiten. Zu den 36 geforderten Unterrichtskrediten gehören auch die geforderten mindestens zwei Kreditpunkte zur Erfüllung der Professional Responsibility Requirement und Kreditpunkte aus den geforderten Wintersemestern (vorausgesetzt, der gewählte Kurs bietet Unterrichtskreditpunkte). Von den verbleibenden 16 erforderlichen HLS-Credits können maximal zehn durch Kurse oder Tutorien im GSAS und/oder für das Verfassen der Dissertation (siehe unten) erworben werden. Beachten Sie, dass Studierende die Genehmigung ihres Beraters einholen müssen, bevor sie ein Semester lang an einer Dissertation im Rahmen des GSAS schreiben, die auf die HLS-Credits angerechnet werden soll. Die verbleibenden sechs erforderlichen HLS-Credits können in Präsenz-, Schreib- oder klinischen Kursen erworben werden.
Während ihres Studiums an der HLS müssen die Studierenden in jedem Semester insgesamt mindestens zehn Credits in HLS oder GSAS belegen, von denen nicht weniger als acht HLS-Credits auf die geforderten 36 HLS-Credits angerechnet werden können.
Wintersemester-Anforderung
Die Studierenden müssen sich außerdem zweimal während ihrer Oberstufenjahre im Programm für das HLS-Wintersemester einschreiben. Jedes der Wintersemester muss auf ein Herbstsemester folgen oder einem Frühjahrssemester vorausgehen. Die Studierenden können sich für einen Kurs von zwei oder drei Credits anmelden. JD/PhD-Studenten dürfen eines der Wintersemester im HLS Winter Writing Program verbringen, sofern sie gemäß den Regeln dieses Programms eine schriftliche Arbeit für HLS-Kreditpunkte anfertigen.
Written Work Requirement
JD/PhD-Studenten müssen die JD Written Work Requirement erfüllen. Die Studierenden können diese Anforderung mit einem Teil ihrer Dissertation erfüllen, sofern diese Arbeit den HLS-Standards für schriftliche Arbeiten entspricht. Ein Teil der Dissertation kann jedoch nicht auf die 10 HLS-Äquivalenzpunkte angerechnet werden, die während des GSAS-Semesters erworben werden. Weitere Informationen über die J.D. Written Work Requirement und das Winter Term Writing Program sind beim HLS Registrar’s Office erhältlich.
Pro Bono Requirement
JD/PhD-Studenten müssen die HLS Pro Bono Requirement von 40 Stunden öffentlicher Arbeit erfüllen.
Graduate School of Arts and Sciences
Residency Requirement
Für alle PhD-Programme an der GSAS ist ein mindestens zweijähriges Vollzeitstudium im Land erforderlich. Während des Zeitraums der Einschreibung an der HLS haben koordinierte JD/PhD-Studenten den Status „Studium an einer anderen Harvard-Schule“ an der GSAS.
Struktur der akademischen Arbeit
Kursarbeit
Die Studenten sind normalerweise für mindestens vier Jahre (8 Semester) an der GSAS eingeschrieben. Sie müssen mindestens 16 halbe Kurse absolvieren, um ihren Doktortitel zu erhalten. Die Studierenden können sich für eine begrenzte Anzahl von GSAS-Kursen während ihrer Oberstufensemester an der HLS quer einschreiben. Je nach GSAS-Abteilung können diese Kurse auf den Doktortitel angerechnet werden. JD/PhD-Studenten können jedoch maximal 10 Credits aus GSAS-Kursen oder Dissertationsarbeiten auf den JD anrechnen lassen. Daher können Studierende, die ein Semester an der GSAS eingeschrieben sind, um Kurse zu belegen oder ihre Dissertation zu schreiben, für die sie 10 HLS-Credits erhalten, nicht auch die quer eingeschriebenen GSAS-Kurse auf den Doktortitel anrechnen. Studierende können sich in den Semestern, in denen sie an der GSAS eingeschrieben sind, für eine begrenzte Anzahl von HLS-Kursen querregistrieren, die auf den Doktortitel angerechnet werden.
Allgemeine Prüfungen
In den meisten Fachbereichen müssen die Studierenden, nachdem sie die erforderlichen Kursarbeiten abgeschlossen haben, eine allgemeine Prüfung oder andere vorbereitende oder qualifizierende Prüfungen ablegen, bevor sie unabhängige Forschungsarbeiten an einer Dissertation durchführen können. Wenn die Art des Fachgebiets und die bisherige Vorbereitung es zulassen, sollten die Studierenden diese Prüfungen in der Regel am Ende des zweiten Jahres ihres akademischen Vollzeitaufenthalts ablegen.
PhD-Dissertation
Der Dissertationsprospekt muss vom Fachbereich genehmigt werden. Ein Student, der einen veröffentlichten Artikel, eine Artikelserie, ein Buch oder ein anderes Dokument oder ein zur Veröffentlichung angenommenes Manuskript als Dissertation vorlegen möchte, muss die Genehmigung des betreffenden Fachbereichs einholen. Auf keinen Fall darf jedoch eine Dissertation vorgelegt werden, die bereits für einen anderen Abschluss, sei es in Harvard oder anderswo, eingereicht worden ist. Die Bescheinigung über die Annahme der Dissertation muss von mindestens drei vom Fachbereich des Studierenden zugelassenen Gutachtern unterzeichnet sein, von denen zwei Mitglieder der Fakultät für Geistes- und Naturwissenschaften (FAS) sein müssen. Emeriti der FAS (einschließlich Forschungsprofessoren) und Fakultätsmitglieder anderer Harvard-Fakultäten, die in Abschlussausschüssen des GSAS mitarbeiten, sind befugt, die Dissertationsannahmebescheinigungen als FAS-Mitglieder zu unterzeichnen. Das GSAS empfiehlt dringend, dass der Vorsitzende des Dissertationsausschusses Mitglied des FAS ist. Der dritte Leser kann ein Mitglied der HLS-Fakultät sein.
Erfordernis eines zufriedenstellenden Status
Die kontinuierliche Einschreibung, ein zufriedenstellendes Notendurchschnitt und der Nachweis, dass zufriedenstellende Fortschritte auf dem Weg zum Abschluss gemacht werden, werden von allen Kandidaten für die von der FAS angebotenen Graduiertenabschlüsse verlangt. Alle Studierenden der GSAS müssen zufriedenstellende Fortschritte machen, um für jegliche Art von finanzieller Unterstützung und Lehre in Frage zu kommen. Die folgenden fünf Bestimmungen sind die allgemeine Definition des zufriedenstellenden Fortschritts während der Einschreibung an der GSAS:
- Während der ersten beiden Jahre des Graduiertenstudiums gilt jeder Student, der die erwarteten Anforderungen erfüllt hat, als zufriedenstellend fortschreitend.
- In jedem der ersten beiden Jahre muss ein Student den von der Fakultät geforderten Mindestnotendurchschnitt erreicht haben, einen B-Durchschnitt. (siehe Kapitel V, Notenanforderungen, GSAS-Handbuch).
- Am Ende des dritten Jahres muss der Student die allgemeinen Prüfungen oder das Äquivalent des Fachbereichs bestanden haben.
- Am Ende des vierten Jahres muss der Student die Genehmigung eines Dissertationsprospekts oder des Äquivalents des Fachbereichs erhalten haben.
- Am Ende des fünften Jahres und in jedem weiteren Jahr, in dem ein Student zugelassen ist, muss er oder sie mindestens ein akzeptables Kapitel der Dissertation verfasst haben.
Weitere Informationen über zufriedenstellende Fortschritte finden Sie im GSAS-Handbuch.
Sonstige Anforderungen
In der Regel sind für die Studiengänge Sprachkenntnisse erforderlich, und es wird erwartet, dass sie unterrichten. Die Studierenden sollten sich mit ihren GSAS-Abteilungen in Verbindung setzen, um weitere Informationen über diese Anforderungen zu erhalten.
Koordiniertes JD/PhD-Programm
Studienablauf
Es gibt eine Reihe möglicher Studienpläne für Studierende, die beide Abschlüsse anstreben. Im Folgenden werden drei Sequenzen skizziert, aber die Studierenden können auch andere Sequenzen vorschlagen. Bei ihren Überlegungen zum Studienverlauf sollten sich die Studierenden bewusst sein, dass ihre Finanzhilfepakete an der Schule, an der sie die Immatrikulation verschieben, beeinträchtigt werden könnten.
Jahr 1: HLS
Jahr 2: GSAS
Jahr 3: GSAS
Jahr 4: HLS
Jahr 5: 1: GSAS bis zum Abschluss der Dissertation
Jahr 1: GSAS
Jahr 2: GSAS
Jahr 3: HLS
Jahr 4: GSAS
Jahr 5: HLS
Jahr 6: 1. Semester, HLS
Jahr 6: 2. Semester, GSAS (Erwerb des Äquivalents von 10 HLS-Punkten in der Dissertation)
Folgejahr(e): GSAS bis zum Abschluss der Dissertation
Jahr 1: HLS
Jahr 2: HLS
Jahr 3: GSAS
Jahr 4: GSAS
Jahr 5: 1. Semester, HLS
Jahr 5: 2. Semester, GSAS (Erwerb des Äquivalents von 10 HLS-Punkten in der Dissertation)
Folgejahr(e): GSAS bis zum Abschluss der Dissertation
Aktualisierte Studienpläne
Bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres sollten die derzeitigen JD/PhD-Studenten einen aktualisierten Studienplan bei April Pettit im HLS-Büro für akademische Angelegenheiten einreichen.
Weitere akademische Informationen
Fakultätsberatung
Studenten des Programms haben sowohl an der HLS als auch an der GSAS primäre Fakultätsberater. Wenn möglich, sollten die HLS-Fakultätsberater vor Abschluss des 2L-Jahres ausgewählt werden. Der HLS-Fakultätsberater muss jede Dissertationsarbeit absegnen, die ein Student als JD-Kredit verwenden möchte. In einigen GSAS-Fachbereichen fungiert der Leiter des Graduiertenstudiums während der ersten beiden Studienjahre als Fakultätsbetreuer. Die Fakultätsberater beaufsichtigen die akademische Arbeit der Studenten, beraten die Studenten bei der Wahl ihrer Studiengänge und der für ihre Doktorarbeit geeigneten Kurse und genehmigen die Studiengänge ihrer Studenten jährlich. Gegebenenfalls ist der HLS-Berater der dritte Gutachter im Dissertationskomitee des Studenten, wobei mindestens zwei Gutachter Mitglieder der FAS sein müssen.
Austreten aus dem JD/PhD-Programm
Wenn ein Student keine angemessenen Fortschritte auf dem Weg zum Doktortitel macht, können die Fakultätsbetreuer des Studenten den Studenten aus dem Programm nehmen. Um den Doktortitel zu erhalten, muss ein Student in einem solchen Fall die regulären Anforderungen für den Doktortitel erfüllen, einschließlich: volle Studiengebühren, sechs Semester Aufenthalt an der HLS mit einem regulären HLS-Kursangebot, Abschluss aller normalen Kreditanforderungen und Abschluss der J. D. Written Work Requirement separat von der J. D.
Studiengebühren und finanzielle Unterstützung
Harvard Law School
Studenten müssen fünf Semester lang volle Studiengebühren zahlen. Die Studenten haben für alle Semester, in denen sie Studiengebühren an die HLS zahlen, Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Graduate School of Arts and Sciences
Die finanzielle Mindestanforderung für die Promotion sind mindestens vier Semester voller Studiengebühren, gefolgt von zwei Jahren ermäßigter Studiengebühren und einer Einrichtungsgebühr, es sei denn, der Abschluss wird in weniger als vier Jahren erworben. Die finanzielle Unterstützung, die bei der Zulassung zum PhD-Programm gewährt wird, steht während der Semester zur Verfügung, in denen der Student an der GSAS eingeschrieben ist. Die Studierenden sollten sich auf den Bescheid über die finanzielle Unterstützung beziehen, den sie von ihrer Abteilung bei der Zulassung zur GSAS erhalten haben. Für weitere Informationen sollten sich die Studierenden an ihre GSAS-Abteilung wenden.
Fellowship in Law and Graduate Studies
Im Frühjahr 2019 läuft der Fonds Fellowship in Law and Graduate Studies („JD/PhD Fellowship“) aus. Der ehemalige Fonds, der 2007 eingerichtet wurde, unterstützte ausgewählte Studierende des Harvard Coordinated JD/PhD Program, die eine akademische Laufbahn anstrebten, mit einem Stipendium. Weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung finden Sie unter: https://hls.harvard.edu/dept/sfs/financial-aid-policy-overview/special-populations/jdphd/
Verwaltungsinformationen
Das Kanzleramt der HLS, das Kanzleramt der FAS, der stellvertretende Dekan für studentische Angelegenheiten der GSAS, das Büro für akademische Angelegenheiten der HLS und die zuständigen Sachbearbeiter für Finanzhilfe koordinieren den Anmeldestatus der Studierenden und aktualisierte Studienpläne.
Wohnen und studentisches Leben
GSAS und HLS werden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die von beiden Schulen angebotenen studentischen Dienstleistungen den JD/PhD-Studenten während aller Jahre des koordinierten Programms zur Verfügung stehen, einschließlich der Karriere- und Beratungsbüros, der Büros für finanzielle Unterstützung, der Studentenzentren und der Alumni-Büros. Studierende des koordinierten Programms haben während des gesamten Programms E-Mail-Konten an beiden Schulen. Behindertenbetreuung und Visabestimmungen werden von Fall zu Fall vom HLS Dean of Students and Registrar und vom GSAS Dean for Student Affairs koordiniert. Studierende können sich in den Jahren, in denen sie für mindestens ein Semester an beiden Schulen eingeschrieben sind, bei einer der beiden Schulen um eine Unterkunft bewerben. In allen anderen Jahren müssen die Studierenden die Unterkunft bei der Hochschule beantragen, an der sie eingeschrieben sind.