Start Preamble Start Printed Page 45852
- AGENCY:
- AKTION:
- ZUSAMMENFASSUNG:
- DATEN:
- FÜR WEITERE INFORMATIONEN KONTAKTIEREN SIE:
- SUPPLEMENTARY INFORMATION:
- I. Hintergrund
- II. Executive Orders 12866 und 13563
- III. Die Veröffentlichung dieser endgültigen Vorschrift zur öffentlichen Stellungnahme ist gesetzlich nicht vorgeschrieben
- IV. Regulatory Flexibility Act
- V. Paperwork Reduction Act
- List of Subjects in 48 CFR Parts 2, 15, 16, 31, 42, and 52
- PART 2-DEFINITIONS OF WORTS AND TERMS
- Teil 15 – VERHANDLUNG DURCH VERHANDLUNG
- PART 16-TYPES OF CONTRACTS
- Teil 31-CONTRACT COST PRINCIPLES AND PROCEDURES
- Teil 42-VERTRAGSVERWALTUNG UND PRÜFUNGSDIENSTE
- PART 52-SOLICITATION PROVISIONS AND CONTRACT CLAUSES
- Kostenrechnungsstandards – Bildungseinrichtung (Aug 2016)
- Kündigung aus Rücksicht auf die Regierung (Bildungs- und andere gemeinnützige Einrichtungen) (Aug 2016)
AGENCY:
Department of Defense (DoD), General Services Administration (GSA), and National Aeronautics and Space Administration (NASA).
AKTION:
Endgültige Regelung.
ZUSAMMENFASSUNG:
DoD, GSA und NASA geben eine endgültige Regelung zur Änderung der Federal Acquisition Regulation (FAR) heraus, um veraltete Zitate aus Rundschreiben des Office of Management and Budget (OMB) zu aktualisieren.
DATEN:
Wirksam: 15. August 2016.
Weitere Informationen
FÜR WEITERE INFORMATIONEN KONTAKTIEREN SIE:
Ms. Kathlyn J. Hopkins, Procurement Analyst, unter 202-969-7226, um den Inhalt zu klären. Für Informationen zum Status oder zu den Veröffentlichungsfristen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Regulierungssekretariat unter 202-501-4755. Bitte zitieren Sie FAC 2005-89, FAR Case 2014-023.
Ende Weitere Informationen Ende Präambel Anfang Ergänzende Informationen
SUPPLEMENTARY INFORMATION:
I. Hintergrund
Am 26. Dezember 2013 hat das Office of Management and Budget (OMB) unter 2 CFR part 200 eine neue Leitlinie mit dem Titel Uniform Administrative Requirements, Cost Principles, and Audit Requirements for Federal Awards (OMB Uniform Guidance) veröffentlicht, die am 26. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, nachdem Bundesbehörden die Leitlinie als verbindliches Regelwerk übernommen haben. Diese neue OMB Uniform Guidance ersetzt und strafft die Anforderungen aus den OMB-Rundschreiben A-21, A-87, A-89, A-102, A-110, A-122 und A-133 sowie die Anleitung im Rundschreiben A-50 zur Prüfungsnachbereitung. Daher ersetzt diese endgültige Regelung die OMB-Zitate in den FAR zu den oben genannten Rundschreiben, die durch diese neue OMB Uniform Guidance ersetzt wurden, sowie die Querverweise auf die neue Terminologie in der OMB Uniform Guidance.
Die Kostengrundsätze gemäß der OMB Uniform Guidance gelten für Verträge mit gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen, staatlichen und lokalen Behörden und indianischen Stammesregierungen. Alle anderen FAR-Vertragsanforderungen (z.B. Vertragsverwaltung, Rechnungsprüfung) haben Vorrang vor der OMB Uniform Guidance, wenn es einen Konflikt gibt.
Diese Regel schafft auch eine Definition mit einem abgekürzten Titel in FAR-Abschnitt 2.101 für FAR-Zitate zu dieser OMB Uniform Guidance.
II. Executive Orders 12866 und 13563
Executive Orders (E.O.s) 12866 und 13563 weisen die Behörden an, alle Kosten und Vorteile verfügbarer Regulierungsalternativen zu bewerten und, falls eine Regulierung notwendig ist, Regulierungsansätze zu wählen, die den Nettonutzen maximieren (einschließlich potenzieller Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt, öffentliche Gesundheit und Sicherheit, Verteilungseffekte und Gerechtigkeit). E.O. 13563 unterstreicht die Bedeutung der Quantifizierung von Kosten und Nutzen, der Kostensenkung, der Harmonisierung von Vorschriften und der Förderung von Flexibilität. Es handelt sich um eine bedeutende Regulierungsmaßnahme, die daher gemäß Abschnitt 6(b) von E.O. 12866, Regulierungsplanung und -überprüfung, vom 30. September 1993 geprüft wurde. Bei dieser Vorschrift handelt es sich nicht um eine wichtige Vorschrift gemäß 5 U.S.C. 804.
III. Die Veröffentlichung dieser endgültigen Vorschrift zur öffentlichen Stellungnahme ist gesetzlich nicht vorgeschrieben
„Publication of proposed regulations“, 41 U.S.C. 1707, ist das Gesetz, das für die Veröffentlichung der FAR gilt. Absatz (a)(1) des Gesetzes schreibt vor, dass eine Beschaffungspolitik, eine Vorschrift, ein Verfahren oder ein Formblatt (einschließlich einer Änderung oder Modifizierung davon) zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht werden muss, wenn sie sich auf die Ausgabe von bewilligten Mitteln bezieht und entweder eine erhebliche Auswirkung hat, die über die internen Betriebsabläufe der Behörde, die die Politik, die Vorschrift, das Verfahren oder das Formblatt herausgibt, hinausgeht, oder eine erhebliche Kosten- oder Verwaltungsauswirkung auf Auftragnehmer oder Bieter hat. Diese endgültige Regelung muss nicht zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht werden, da sie lediglich veraltete Verweise auf OMB-Rundschreiben in den FAR durch aktuelle Verweise ersetzt, die keine wesentlichen Auswirkungen auf Auftragnehmer oder Bieter haben.
IV. Regulatory Flexibility Act
Der Regulatory Flexibility Act findet auf diese Vorschrift keine Anwendung, da diese endgültige Vorschrift keine wesentliche FAR-Änderung im Sinne von FAR 1.501-1 und 41 U.S.C. 1707 darstellt und keine Veröffentlichung zur öffentlichen Stellungnahme erfordert.
V. Paperwork Reduction Act
Die Vorschrift enthält keine Informationserhebungsanforderungen, die die Genehmigung des Office of Management and Budget gemäß dem Paperwork Reduction Act (44 U.S.C. chapter 35).
Start List of Subjects
List of Subjects in 48 CFR Parts 2, 15, 16, 31, 42, and 52
- Government procurement
End List of Subjects Start Signature
Dated: 30. Juni 2016.
William F. Clark,
Direktor, Office of Government-wide Acquisition Policy, Office of Acquisition Policy, Office of Government-wide Policy.
Ende Unterschrift
Deshalb ändern DoD, GSA und NASA die 48 CFR Teile 2, 15, 16, 31, 42 und 52 wie folgt:
Start Amendment Part
1. Das Autoritätszitat für die 48 CFR Teile 2, 15, 16, 31, 42 und 52 lautet weiterhin wie folgt:
Ende Amendment Part Start Authority
Autorität: 40 U.S.C. 121(c); 10 U.S.C. Kapitel 137; und 51 U.S.C. 20113.
End Authority Start Part
PART 2-DEFINITIONS OF WORTS AND TERMS
End Part Start Amendment Part
2. Amend section 2.101 in Absatz (b)(2) durch Hinzufügung der Definition „OMB Uniform Guidance at 2 CFR part 200“ in alphabetischer Reihenfolge, die wie folgt lautet:
End Amendment Part
(b) * * *
(2) * * *
OMB Uniform Guidance at 2 CFR part 200 is the abbreviated title for Uniform Administrative Requirements, Cost Principles, and Audit Requirements for Federal Awards (2 CFR part 200), die die OMB Circulars A-21, A-87, A-89, A-102, A-110, A-122 und A-133 sowie die Anleitung im Circular A-50 on Audit Followup ablösen.
Beginn Teil
Teil 15 – VERHANDLUNG DURCH VERHANDLUNG
Ende Teil Beginn Änderung Teil
3. Ändern Sie Abschnitt 15.209 durch Streichung des einleitenden Textes von Absatz (b)(1) „OMB Circular No. A-133“ und Hinzufügung von „Audit Requirements in the OMB Uniform Guidance at 2 CFR part 200, subpart F“ an seiner Stelle.
End Amendment Part Start Part
PART 16-TYPES OF CONTRACTS
End Part Start Amendment Part
4. Amend section 16.307 by removing from paragraph (a)(5) „OMB Circular No. A-122“ gestrichen und stattdessen „the OMB Uniform Guidance at 2 CFR part 200, appendix VIII“ hinzugefügt wird.
Ende Änderungsantrag Teilanfang Teilanfang Gedruckte Seite 45853
Teil 31-CONTRACT COST PRINCIPLES AND PROCEDURES
Ende Teilanfang Änderungsantrag Teil
5. Ändern Sie Abschnitt 31.104, indem Sie den einleitenden Text wie folgt ändern:
Ende Änderungsantrag Teil
Diese Kategorie umfasst alle Verträge und Vertragsänderungen für Forschung und Entwicklung, Ausbildung und andere Arbeiten, die von Bildungseinrichtungen (definiert als Hochschulen in den OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt A, und 20 U.S.C. 1001) durchgeführt werden.
Start Amendment Part
6. Ändern Sie Abschnitt 31.105, indem Sie aus Absatz (a) „OMB Circular A-122 (siehe 31-108)“ streichen und „OMB Uniform Guidance at 2 CFR part 200, appendix VIII (see 31.108)“ einfügen.
Ende Änderungsantrag Teil Anfang Änderungsantrag Teil
7. Abschnitt 31.108 wie folgt überarbeiten:
Ende Änderungsteil
Unterabschnitt 31.7 enthält Grundsätze und Standards für die Kostenermittlung, die für Verträge mit gemeinnützigen Organisationen mit Ausnahme von Bildungseinrichtungen (siehe Unterabschnitt 31.3), staatlichen und lokalen Regierungen (siehe Unterabschnitt 31.6) und denjenigen gemeinnützigen Organisationen, die gemäß der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Anhang VIII, ausgenommen sind (siehe Unterabschnitt 31.2 für die Kostengrundsätze, die auf gemeinnützige Organisationen anwendbar sind, die von den Kostengrundsätzen in der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200 ausgenommen sind).
Änderungsantrag Teil beginnen
8. Der Abschnitt 31.302 soll wie folgt lauten:
End Amendment Part
Die OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt E und Anhang III, enthält Grundsätze für die Ermittlung der Kosten für Forschung und Entwicklung, Ausbildung und andere Arbeiten, die von Bildungseinrichtungen (definiert als Hochschulen in der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt A, und 20 U.S.C. 1001) im Rahmen von Verträgen mit der Regierung durchgeführt werden.
Start Amendment Part
9. Ändern Sie Abschnitt 31.303, indem Sie den Absatz (a) wie folgt ändern:
Ende Änderungsantrag Teil
(a) Verträge, die sich auf diesen Unterabschnitt 31.3 beziehen, um die zulässigen Kosten im Rahmen von Verträgen mit Bildungseinrichtungen (definiert als Hochschulen in der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt A, und 20 U.S.C. 1001) wird davon ausgegangen, dass sie sich auf die OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt E und Anhang III in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung beziehen, und die Zulässigkeit der Kosten wird vom Vertragsbeamten in Übereinstimmung mit dieser festgelegt.
Start Amendment Part
10. Änderung von Abschnitt 31.602 durch Streichung von „Office of Management and Budget (OMB) Circular No. A-87, Cost Principles for State and Local Governments, Revised,“ und Hinzufügung von „The OMB Uniform Guidance at 2 CFR part 200, subpart E and appendices V and VII“ an dessen Stelle.
Ende Änderungsteil
Beginn Änderungsteil
11. Ändern Sie Abschnitt 31.603, indem Sie aus Absatz (a) „die Überarbeitung des OMB-Rundschreibens A-87, die“ streichen und stattdessen „die OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt E und Anhänge V und VII,“ hinzufügen.
Ende Änderungsteil Beginn Änderungsteil
12. Abschnitt 31.702 wird wie folgt geändert:
Ende Amendment Part
Die OMB Uniform Guidance in 2 CFR part 200, subpart E und appendix IV, legt Grundsätze für die Ermittlung der Kosten fest, die für Arbeiten gelten, die von gemeinnützigen Organisationen (wie in der OMB Uniform Guidance in 2 CFR part 200 definiert) im Rahmen von Verträgen (sowie Zuschüssen und anderen Vereinbarungen) mit der Regierung durchgeführt werden. Zu Ausnahmen von den Kostengrundsätzen für gemeinnützige Organisationen siehe 31.108.
Start Amendment Part
13. Ändern Sie Abschnitt 31.703, indem Sie in Absatz (a) „die Überarbeitung des OMB-Rundschreibens A-122“ streichen und stattdessen „die OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt E und Anhang IV“ hinzufügen.
Ende Änderungsabschnitt Teil Start Teil
Teil 42-VERTRAGSVERWALTUNG UND PRÜFUNGSDIENSTE
Ende Teil Start Änderungsabschnitt
14. Ändern Sie Abschnitt 42.003, indem Sie den Absatz (a) wie folgt ändern:
Ende Änderungsantrag Teil
(a) Für Auftragnehmer, die keine Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen sind, ist die zuständige Bundesbehörde in der Regel diejenige mit dem größten Dollarbetrag der ausgehandelten Verträge, einschließlich Optionen. Für Bildungseinrichtungen (definiert als Hochschuleinrichtungen in den OMB Uniform Guidance unter 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt A, und 20 U.S.C. 1001) und gemeinnützige Organisationen (gemäß der Definition in der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200) wird die zuständige Bundesbehörde für indirekte Kosten gemäß der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Anhänge III bzw. IV, festgelegt.
Start Amendment Part
15. Ändern Sie Abschnitt 42.101, indem Sie den Absatz (b) wie folgt ändern:
Ende Änderungsteil
(b) Normalerweise ist für Auftragnehmer, die keine Bildungseinrichtungen und gemeinnützigen Organisationen sind, die Defense Contract Audit Agency (DCAA) die zuständige staatliche Prüfstelle. Es kann jedoch Fälle geben, in denen eine andere Behörde als die DCAA die Prüfung eines bestimmten Auftragnehmers anstrebt. In diesen Fällen einigen sich die beiden Behörden auf den effizientesten und wirtschaftlichsten Ansatz zur Erfüllung der Vertragsprüfungsanforderungen. Für Bildungseinrichtungen (definiert als Hochschulen in der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt A, und 20 U.S.C. 1001) und gemeinnützige Organisationen (wie in der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200 definiert) wird die Prüfungszuständigkeit gemäß den Bestimmungen der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt F, festgelegt.
Start Amendment Part
16. Ändern Sie Abschnitt 42.703-2, indem Sie die Absätze (b)(2)(ii) bis (iv) wie folgt ändern:
Ende Änderungsantrag Teil
(b) * * *
(2) * * *
(ii) Eine staatliche oder lokale Regierung, die den OMB Uniform Guidance in 2 CFR part 200, subpart E und den Anhängen V und VII unterliegt;
(iii) Eine Bildungseinrichtung (definiert als Hochschuleinrichtung in der OMB Uniform Guidance unter 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt A, und 20 U.S.C. 1001), die den OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt E und Anhang III unterliegt; und
(iv) eine gemeinnützige Organisation (wie in den OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200 definiert), die den OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt E und Anhang IV unterliegt.
Start Amendment Part
17. Änderung von Abschnitt 42.705-3 durch Überarbeitung der Absätze (a)(2) und (3) und Hinzufügung von Absatz (b)(8) mit folgendem Wortlaut:
Ende Änderung Teil
(a) * * *
(2) Die OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Anhang III weist jeder Bildungseinrichtung (definiert als Hochschuleinrichtung in der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil Anfang Druckseite 45854200, Unterabschnitt A, und 20 U.S.C. 1001) einer einzigen Regierungsbehörde für die Aushandlung von indirekten Kostensätzen unterstellt und sieht vor, dass diese Sätze von allen Bundesbehörden akzeptiert werden. Die zuständigen Regierungsstellen und Bildungseinrichtungen sind im Verzeichnis der Federal Contract Audit Offices (siehe 42.103) aufgeführt.
(3) Die zuständige Stelle für indirekte Kosten legt die Abrechnungssätze und die endgültigen Sätze für indirekte Kosten an der Bildungseinrichtung (die in 2 CFR 200, Unterabschnitt A, und 20 U.S.C. 1001 als Hochschule definiert ist) in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Unterabschnitts, des Unterabschnitts 31.3 und der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt E und Anhang III fest. Die Agentur muss die in 42.705-1(b) beschriebenen Verfahren einhalten.
(b) * * *
(8) Die OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt E und Anhang III, bietet zusätzliche Anleitungen dazu, wie lange vorher festgelegte Sätze verwendet werden können.
Start Amendment Part
18. Abschnitt 42.705-4 soll wie folgt geändert werden:
End Amendment Part
Die OMB Uniform Guidance in 2 CFR part 200, subpart E and appendix V, concerning cost principles for state and local governments (see Subpart 31.6) legt das Konzept der „cognizant agency“ und die Verfahren zur Bestimmung einer „cognizant agency“ für die Genehmigung der indirekten Kosten von bundesstaatlichen und lokalen Regierungen im Zusammenhang mit bundesfinanzierten Programmen und Aktivitäten fest. Die von der zuständigen Stelle ausgehandelten und genehmigten indirekten Kostensätze für indirekte Kosten werden von allen Bundesbehörden verwendet, die ebenfalls Verträge an dieselben staatlichen und lokalen Regierungen vergeben.
Start Amendment Part
19. Änderung von Abschnitt 42.705-5 durch Streichung von „OMB Circular No. A-122“ und Hinzufügung von „the OMB Uniform Guidance at 2 CFR part 200, subpart E and appendix IV; but see appendix VIII for nonprofit organizations exempt from subpart E)“ anstelle von „the OMB Uniform Guidance at 2 CFR part 200, subpart E and appendix IV; but see appendix VIII for nonprofit organizations exempt from subpart E)“.
End Amendment Part Start Part
PART 52-SOLICITATION PROVISIONS AND CONTRACT CLAUSES
End Part Start Amendment Part
20. Ändern Sie Abschnitt 52.215-2, indem Sie das Datum von Alternative II und Absatz (h) wie folgt ändern:
Ende Änderungsteil
Alternate II (Aug 2016). * * * *
(h) Die Bestimmungen der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Part 200, Subpart F gelten für diesen Vertrag.
Start Amendment Part
21. Ändern Sie Abschnitt 52.230-5, indem Sie das Datum der Klausel und die Absätze (a)(1) und (2) und (a)(4)(iv) wie folgt umformulieren:
Ende Änderungsabschnitt
Kostenrechnungsstandards – Bildungseinrichtung (Aug 2016)
(a) * * *
(1) (nur CAS-gedeckte Verträge). Wenn eine Geschäftseinheit einer Bildungseinrichtung (definiert als Hochschuleinrichtung in den OMB Uniform Guidance unter 2 CFR part 200, subpart A und 20 U.S.C. 1001) verpflichtet ist, eine Offenlegungserklärung einzureichen, sind die Kostenrechnungspraktiken des Auftragnehmers gemäß 48 CFR 9003.202-1 bis 9903.202-5 schriftlich offenzulegen, einschließlich der Methoden zur Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Kosten und der Grundlage für die Akkumulierung und Zuweisung indirekter Kosten. Die für diesen Vertrag offengelegten Praktiken müssen mit den Praktiken übereinstimmen, die derzeit bei allen anderen Verträgen und Unterverträgen des Auftragnehmers offengelegt und angewendet werden und die eine Klausel über Kostenrechnungsstandards (Cost Accounting Standards – CAS) enthalten. Hat der Auftragnehmer den Vertragsbeamten davon in Kenntnis gesetzt, dass die Offenlegungserklärung Geschäftsgeheimnisse und kommerzielle oder finanzielle Informationen enthält, die privilegiert und vertraulich sind, so ist die Offenlegungserklärung geschützt und darf nicht außerhalb der Regierung veröffentlicht werden.
(2) Die Kostenrechnungspraktiken des Auftragnehmers sind bei der Erfassung und Meldung der Kosten für die Vertragserfüllung im Zusammenhang mit diesem Vertrag konsequent anzuwenden. Wird eine Änderung der Kostenrechnungspraktiken für einen Vertrag oder Untervertrag vorgenommen, der den CAS-Anforderungen unterliegt, so muss die Änderung prospektiv auf diesen Vertrag angewandt werden, und die Offenlegungserklärung, sofern erforderlich, muss entsprechend geändert werden. Wenn eine Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze, die gemäß den OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt E und Anhang III vorgeschrieben ist, eine Änderung der Kostenrechnungspraktiken des Auftragnehmers nach dem Datum der Auftragsvergabe erfordert, muss die Änderung prospektiv auf diesen Vertrag angewandt werden und die Offenlegungserklärung, falls erforderlich, muss entsprechend geändert werden. Wenn der Vertragspreis oder die Kostenzulage dieses Vertrages von solchen Änderungen betroffen ist, ist eine Anpassung gemäß Absatz (a)(4) bzw. (a)(5) dieser Klausel vorzunehmen.
(4) * * *
(iv) einer angemessenen Anpassung gemäß der Änderungsklausel dieses Vertrages zustimmen, wenn die Vertragskosten von einer Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze wesentlich betroffen sind, die gemäß den OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Unterabschnitt E und Anhang III vorgeschrieben ist und die, wenn sie nach dem Datum der Auftragsvergabe in Kraft tritt, vom Auftragnehmer eine Änderung seiner etablierten Kostenrechnungspraktiken erfordert.
Start Amendment Part
22. Ändern Sie Abschnitt 52.249-5, indem Sie das Datum der Klausel und Absatz (f) wie folgt ändern:
Ende Änderungsteil
Kündigung aus Rücksicht auf die Regierung (Bildungs- und andere gemeinnützige Einrichtungen) (Aug 2016)
(f) Die Kostengrundsätze und Verfahren in Unterabschnitt 31.3 der Federal Acquisition Regulation (FAR), Contracts with Educational Institutions (definiert als Hochschulen in der OMB Uniform Guidance in 2 CFR part 200, subpart A, und 20 U.S.C. 1001), in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, gelten für alle Kosten, die im Rahmen dieser Klausel geltend gemacht, vereinbart oder festgelegt werden. Ist der Vertragspartner jedoch keine Bildungseinrichtung und eine gemeinnützige Organisation (gemäß der Definition in der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200), gelten die Kostengrundsätze und -verfahren in Unterabschnitt 31.7 der FAR, Verträge mit gemeinnützigen Organisationen, gelten; es sei denn, der Auftragnehmer ist eine gemeinnützige Einrichtung, die in der OMB Uniform Guidance in 2 CFR Teil 200, Anhang VIII, als von den Kostengrundsätzen in Unterabschnitt E ausgenommen aufgeführt ist; in diesem Fall gelten für diesen Auftragnehmer die Kostengrundsätze in FAR 31.2 für kommerzielle Organisationen.
Ende Zusatzinformationen
BILLING CODE 6820-EP-P